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Gesuch Gelegenheitswirtschafts-, Freinacht- und Lautsprecherbewilligung

Der Verkauf und die Abgabe von Speisen und (alkoholischen) Getränken an Anlässen ist bewilligungspflichtig (Gelegenheitswirtschaftsbewilligung).

Anlässe benötigen nach 24.00 Uhr eine Freinachtbewilligung.

Die Verwendung von Lautsprecher- und Musikanlagen sowie Konzertveranstaltungen mit Tonverstärkern benötigen ebenfalls eine Bewilligung.

Lotto- und Tombola Bewilligungen können direkt online beim Kanton Baselland bezogen werden.

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