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Bestattungen

Die Anmeldung kann während den Schalterstunden auf der Gemeindeverwaltung, Einwohnerkontrolle, Hauptstrasse 23, 4147 Aesch, erfolgen. Bei der Anmeldung bitte folgende Dokumente mitbringen:

  • Ärztliche Todesbescheinigung

  • Familienbüchlein/schein (für Ausländer: Pass und Ausländerausweis)

Was ist zu tun, wenn ...? - Leitfaden für einen Todesfall
Liebe Leserin, lieber Leser

Vielleicht müssen Sie von einer Ihnen nahestehenden Person endgültig Abschied nehmen. Vielleicht ahnen Sie auch, dass dem bald so sein wird.

Auf jeden Fall merken Sie, dass neben der Verarbeitung der eigenen Trauer verschiedene organisatorische und administrative Massnahmen auf Sie zukommen.

Wir hoffen, dass dieser Leitfaden Ihnen dabei behilflich ist. Wir möchten damit vermeiden, dass Sie sich in der ohnehin schweren Zeit unnötig stark mit bürokratischen Fragen auseinandersetzen müssen.

Todesfall im Alters- und Pflegeheim, Spital, Daheim oder Sterbehospiz:

Sie dürfen mit der ärztlichen Todesbescheinigung, während den Schalteröffnungszeiten, zu uns in die Gemeindeverwaltung/Einwohnerkontrolle kommen (wenn vorhanden Familienbüchlein/schein mitbringen).

Sarg oder Urne?

Die Kosten eines Sarges gehen zu Lasten der Hinterbliebenen. Er kann bei einem Bestattungsinstitut ausgewählt werden.

Särge aus massivem Hartholz, aus Kunststoff oder Metall oder mit Kunststoff- oder Metalleinlagen sind nicht zugelassen.

Bei der Kremation übernimmt die Gemeinde die Gebühr der Kremation inkl. einer "Staatsurne". Die Hinterbliebenen können beim Bestattungsinstitut Urnen, deren Kosten zu ihren Lasten gehen, in verschiedenen Formen und Materialien auswählen.

Alle Verstorbenen, welche beim Ableben in Aesch ihren gesetzlichen Wohnsitz hatten, werden unentgeltlich bestattet.

Die unentgeltliche Bestattung umfasst:

  • die amtliche Bekanntmachung;

  • die Aufbahrung der Leiche im Aufbahrungsraum;

  • die Kosten für die Kremation (inkl. Staatsurne);

  • die Benützung der Aufbahrungshalle;

  • die Bestattung auf dem Friedhof (ohne Transport in die Kirche und zurück auf den Friedhof);

  • die Belegung der Grabstätte;

  • die Schliessplatte für die Urnennische (ohne Schrift);

  • die provisorische Beschriftung der Grabstätte.

Den Hinterbliebenen können im Zusammenhang mit der Bestattung in Aesch folgende Kosten entstehen:

Transportkosten (von Sterbeort / Krematorium / Friedhof);

  • Grabunterhaltskosten;

  • Grabmalkosten (Grabstein);

  • Inschrift Urnennischenplatten;

  • Inschrift Gemeinschaftsgrab.

Die Leistungen des Bestattungsinstitutes werden direkt in Rechnung gestellt.

Willenserklärung

Wenn Sie Ihre eigenen Bestattungswünsche schon vor Ihrem Ableben festhalten möchten, können Sie dies mit dem Formular "Willenserklärung" tun. Sie können das Formular telefonisch bei uns bestellen oder am Online-Schalter vom Internet herunterladen.

Natürlich stehen wir Ihnen auch jederzeit für weitere Auskünfte zur Verfügung.

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