Kopfzeile

Inhalt

Zivilstandsmeldungen

Geburt

Sie sind glückliche Eltern geworden? Herzliche Gratulation!

Vor der Geburt Ihres Kindes müssen Sie für die Geburtsmeldung noch eine Wohnsitzbescheinigung (Vater und Mutter) bei uns bestellen.

Die Geburt Ihres Kindes wird uns dann direkt vom zuständigen Zivilstandsamt zum Eintrag in das Einwohnerregister mitgeteilt.

Eheschliessungen

Für Eheschliessungen ist das regionale Zivilstandsamt in Arlesheim zuständig.

Weitere Informationen erhalten Sie unter:
https://www.baselland.ch/politik-und-behorden/direktionen/sicherheitsdirektion/zivilrechtsverwaltung/zivilstandsamt

Namensänderung

Diese liegen in der Zuständigkeit der Regionalen Zivilstandsämter.

Weitere Informationen erhalten Sie unter:
https://www.baselland.ch/politik-und-behorden/direktionen/sicherheitsdirektion/motorfahrzeugkontrolle/namensanderung?searchterm=Namens%C3%A4nderung

Personenstandsausweis

Dieser muss beim für Ihre Heimatgemeinde zuständigen Zivilstandsamt beantragt werden.

Weitere Informationen erhalten Sie unter:
https://www.baselland.ch/politik-und-behorden/direktionen/sicherheitsdirektion/zivilrechtsverwaltung/zivilstandsamt/infos-personen?searchterm=Personenstandsausweis

Trennung

Freiwillige Trennung

Wenn Sie und Ihr/e Partner/in vereinbaren, sich auf freiwilliger Basis zu trennen, müssen Sie dies dem Einwohnerdienst unter Angabe der neuen Adresse und des Trennungsdatums mitteilen.

Ausländische Ehepaare lassen uns zudem eine Kopie ihres Ausländerausweises zur Adressänderung zukommen.

Gerichtliche Trennung

Wird eine gerichtliche Trennung Ihrer Ehe verfügt, müssen Sie dies dem Einwohnerdienst unter Angabe der neuen Adresse mitteilen. Zudem benötigen wir eine Kopie der gerichtlichen Trennungsverfügung.

Ausländische Ehepaare lassen uns zudem eine Kopie ihres Ausländerausweises zur Adressänderung zukommen.

Eheschliessungen

Für Eheschliessungen ist das regionale Zivilstandsamt in Arlesheim zuständig. Weitere Informationen erhalten Sie unter: https://www.baselland.ch/politik-und-behorden/direktionen/sicher…
Für Eheschliessungen ist das regionale Zivilstandsamt in Arlesheim zuständig.

Weitere Informationen erhalten Sie unter:
https://www.baselland.ch/politik-und-behorden/direktionen/sicherheitsdirektion/zivilrechtsverwaltung/zivilstandsamt/infos-ehe

Geburtsmeldung

Sie sind glückliche Eltern geworden? Herzliche Gratulation! Die Anzeige der Geburt erfolgt bei der Entbindung in einem Spital direkt durch die Spitalleitung ans Zivilstandsamt. Welche …
Sie sind glückliche Eltern geworden? Herzliche Gratulation!

Die Anzeige der Geburt erfolgt bei der Entbindung in einem Spital direkt durch die Spitalleitung ans Zivilstandsamt.

Welche Dokumente Sie als Eltern einreichen müssen, sehen Sie hier: https://www.baselland.ch/politik-und-behorden/direktionen/sicherheitsdirektion/zivilrechtsverwaltung/zivilstandsamt/infos-geburt


Die Geburt Ihres Kindes wird uns dann direkt vom zuständigen Zivilstandsamt zum Eintrag in das Einwohnerregister mitgeteilt.

Namensänderungen

Diese liegen in der Zuständigkeit der Regionalen Zivilstandsämter. Weitere Informationen erhalten Sie unter: https://www.baselland.ch/politik-und-behorden/direktionen/sicherheitsdirekti…
Diese liegen in der Zuständigkeit der Regionalen Zivilstandsämter.

Weitere Informationen erhalten Sie unter: https://www.baselland.ch/politik-und-behorden/direktionen/sicherheitsdirektion/motorfahrzeugkontrolle/namensanderung?searchterm=Namens%C3%A4nderung

Personenstandsausweise

Dieser muss beim für Ihre Heimatgemeinde zuständigen Zivilstandsamt beantragt werden. Weitere Informationen erhalten Sie unter: https://www.baselland.ch/politik-und-behorden/direktionen…
Dieser muss beim für Ihre Heimatgemeinde zuständigen Zivilstandsamt beantragt werden.

Weitere Informationen erhalten Sie unter: https://www.baselland.ch/politik-und-behorden/direktionen/sicherheitsdirektion/zivilrechtsverwaltung/zivilstandsamt/infos-personen?searchterm=Personenstandsausweis

Trennung

  Freiwillige Trennung Wenn Sie und Ihr/e Partner/in vereinbaren, sich auf freiwilliger Basis zu trennen, müssen Sie dies den Einwohnerdiensten unter Angabe der neuen Adresse und des…

 

Freiwillige Trennung
Wenn Sie und Ihr/e Partner/in vereinbaren, sich auf freiwilliger Basis zu trennen, müssen Sie dies den Einwohnerdiensten unter Angabe der neuen Adresse und des Trennungsdatums mitteilen.

 

Ausländische Ehepaare lassen uns zudem eine Kopie ihres Ausländerausweises zur Adressänderung zukommen.


Gerichtliche Trennung

Wird eine gerichtliche Trennung Ihrer Ehe verfügt, müssen Sie dies der Einwohnerkontrolle unter Angabe der neuen Adresse mitteilen. Zudem benötigen wir eine Kopie der gerichtlichen Trennungsverfügung.

Ausländische Ehepaare lassen uns zudem eine Kopie ihres Ausländerausweises zur Adressänderung zukommen.