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Steuern

Die Steuersätze werden jeweils anlässlich der Budgetversammlung festgelegt. Im Jahr 2024 unterliegen alle Steuerpflichtigen mit Jahrgängen 1982 - 2002 der Feuerwehrersatzabgabepflicht, sofern sie keinen persönlichen Feuerwehrdienst leisten. Die Vorausrechnung 2024 ist auf Grund der letzten Steuerveranlagung vorgenommen worden.

Auf Vorauszahlungen an die Gemeindesteuern 2024 und allfällige Guthaben vom Vorjahr vergüten wir Ihnen ab 1.1.2024 einen vorteilhaften Vergütungszins von 1.5 %. Nach wie vor werden die Gemeindesteuern am 30. September des Steuerjahres zur Zahlung fällig, unabhängig davon, ob Sie zu diesem Zeitpunkt bereits eine provisorische oder definitive Abrechnung erhalten haben. Nach dem Fälligkeitstermin wird ein Verzugszins von 5.0 % berechnet. Möchten Sie monatliche Teilzahlungen überweisen, so bestellen Sie weitere Einzahlungsscheine.

Bei Beendigung der Steuerpflicht in Aesch infolge Gemeinde- oder Kantonswechsel ist diejenige Gemeinde für die gesamte Jahressteuer zuständig, in der die steuerpflichtige Person am Ende des Steuerjahres (31. Dezember) wohnhaft ist.

Steuersätze 2024

Natürliche Personen  
Gemeindesteuern 56 %   vom Staatssteuerbetrag
Feuerwehrpflichtersatz
(Jahrgänge 1982 - 2002)
0,3 %   vom steuerbaren Einkommen Max. Fr. 1'000.--
Kirchensteuer Röm.-Kath. 8,2 %   vom Staatssteuerbetrag
Kirchensteuer Evang.-Ref. 0,7 %   vom steuerbaren Einkommen
  0,06 %   vom steuerbaren Vermögen
Kirchensteuer Chr.-Kath. 0,7 %   vom steuerbaren Einkommen
  0,1 %   vom steuerbaren Vermögen
Juristische Personen      
Kapitalgesellschaften & Genossenschaften      
Gemeindesteuer 55 %   der kantonalen Ertragssteuer
  55 %   der kantonalen Kapitalsteuer

News

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Einzahlungsscheine Gemeindesteuern

Einzahlungsscheine Gemeindesteuern Die Gemeindesteuern können Sie per Vorauszahlung in Raten bezahlen. Bitte verwenden Sie für die Einzahlung der Gemeindesteuern die von uns vorgedruck…
Einzahlungsscheine Gemeindesteuern

Die Gemeindesteuern können Sie per Vorauszahlung in Raten bezahlen.

  • Bitte verwenden Sie für die Einzahlung der Gemeindesteuern die von uns vorgedruckten Einzahlungsscheine.
  • Benötigen Sie mehrere Einzahlungsscheine, können Sie diese mit dem Formular Einzahlungsscheine Gemeindesteuern online bestellen.
  • Wenn Sie noch keine Vorausrechnung erhalten haben, können Sie diese im Ressort Steuern bestellen. steuern@aesch.bl.ch
Für weitere Auskünfte wenden Sie sich bitte an das Ressort Rechnungswesen. rechnungswesen@aesch.bl.ch

eSteuerkonto

Über eSteuerkonto haben Sie die Möglichkeit, online Einsicht in Ihr Steuerkonto zu erhalten. Folgende Services werden Ihnen dabei angeboten: Übersicht über die Steuerkonti der letz…

Über eSteuerkonto haben Sie die Möglichkeit, online Einsicht in Ihr Steuerkonto zu erhalten. Folgende Services werden Ihnen dabei angeboten:

  • Übersicht über die Steuerkonti der letzten 10 Jahre
  • Übersicht über erhaltene Rechnungen, einbezahlte Beträge und Umbuchungen
  • Saldoübersicht der entsprechenden Steuerjahre
  • Aufbereiten von Informationen für Einzahlungen via eBanking
  • Auszahlungskonto für Guthaben erfassen


Login: eSteuerkonto

Steuerrechtliche Auskünfte

Gerne erteilen wir Ihnen Auskünfte über die Belange rund um die Staats- Bundes- und Gemeindesteuern. Steuerauskünfte über Privatpersonen werden nur an Amtsstellen erteilt. Wir sind Ih…

Gerne erteilen wir Ihnen Auskünfte über die Belange rund um die Staats- Bundes- und Gemeindesteuern. Steuerauskünfte über Privatpersonen werden nur an Amtsstellen erteilt.

Wir sind Ihnen sehr dankbar, wenn Sie die Steuererklärung jeweils fristgerecht einreichen. Sie erleichtern uns die Arbeit und erhalten schneller eine definitive Schlussabrechnung.

Sie haben zwei Möglichkeiten Ihre Steuererklärung auszufüllen: Entweder auf Papier oder elektronisch mit E-Tax BL.

Sofern Sie die Abgabefrist für die Steuererklärung nicht einhalten können, richten Sie bitte rechtzeitig ein begründetes, schriftliches Gesuch um Fristerstreckung an die Behörde des Einreichungsortes für die Steuererklärung. PersID (zu finden auf Korrespondenz der Steuerverwaltung) bitte nicht vergessen!

Für Fristerstreckungen, die mehr als 60 Tage über die auf der Steuererklärung aufgedruckte Einreichungsfrist hinausgehen, erhebt die Kantonale Steuerverwaltung eine einmalige Gebühr von CHF 40.--.

Für Auskünfte über geleistete oder ausstehende Zahlungen zur Gemeindesteuer wenden Sie sich bitte an den Fachbereich Rechnungswesen.

Für Auskünfte über geleistete oder ausstehende Zahlungen zur Staats- oder Bundessteuer wenden Sie sich bitte direkt an die Kantonale Steuerverwaltung Liestal, Abteilung Steuerbezug Tel. 061 552 51 40.

Hier finden Sie weitere Informationen zum Thema Steuern: www.steuern.bl.ch.

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