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Generelle Informationen

Alle Gemeinderesultate von kantonalen und eidgenössischen Abstimmungen sind nur Teilresultate. Die zusammengestellten Resultate von Bund und Kanton BL finden Sie unter Wahlen und Abstimmungen Kanton BL sowie unter Wahlen und Abstimmungen des Bundes.

Weiterführende Informationen zu aktuellen Wahlen und Abstimmungen sind ausserdem auf den Plattformen easyvote und Vimentis zu finden.

Urne Öffnungszeiten

Die Wahllokale haben am Abstimmungssonntag von 09.30 – 11.00 Uhr offen.

Urnenstandort

  • Theorielokal Feuerwehr Klus, Ettingerstrasse 11, Seiteneingang links
  • Alter Kindergarten in Neu-Aesch, Dornacherstrasse 140


Persönliche Stimmabgabe
An der Urne können nur Abstimmungsunterlagen entgegen genommen werden, welche persönlich abgegeben werden. Kuverts des Ehepartners oder der Ehepartnerin werden nicht entgegen genommen.

Voraussetzungen

Wer ist stimmberechtigt?
Schweizer Bürger die handlungsfähig (mündig + urteilsfähig) sind.

Welches sind die Voraussetzungen für eine Volksabstimmung?

  • Obligatorisches Referendum
  • Fakultatives Referendum (50'000 Unterschriften)
  • Volksinitiative (100'000 Unterschriften)

Welche Wahlverfahren kommen zur Anwendung?
Die Wahl der Volksvertreter erfolgt entweder im Mehrheitswahlsystem (Majorz) oder im Verhältniswahlsystem (Proporz).

Majorzwahl:
Gewählt sind die Kandidaten, die am meisten Stimmen erhalten.

Proporzwahl:
Bei dieser Wahl zählen nicht nur die Kandidatenstimmen, sondern auch die Parteienstimmen. Aus der Anzahl Parteienstimmen wird die Sitz- und Mandatsverteilung errechnet.

In Aesch werden Gemeinderat, Gemeindekommission und Schulräte im Proporz und Gemeindepräsidium sowie Sozialhilfebehörde im Majorz gewählt.

Die Mandatsverteilung bei den politisch zusammengesetzten Kommissionen erfolgt
ebenfalls im Proporz-Verfahren, gemäss den Ergebnissen der Gemeinderats- und Gemeindekommissionswahlen.

Brieflich abstimmen

Abgabe der Stimm-/Wahlbelege

  • Bitte die Stimm- oder Wahlzettel ungetrennt in die Urne oder in das Kuvert einlegen.
  • Bitte Wahlzettel in deren Perforierung falten und nicht dazwischen. Dies erleichtert die maschinelle Auszählung. Geknickte Stimm- und Wahlzettel führen zu unnötigen Störungen an den Zählmaschinen.


Briefliche Stimmabgabe
Bei brieflicher Stimmabgabe bitte daran denken, den Stimmrechtsausweis im dafür vorgesehenen Feld zu unterschreiben – fehlende Unterschriften ergeben ungültige Stimmen.
Stimmrechtsausweis so in das Stimmkuvert schieben, dass die Anschrift der Gemeindeverwaltung im Adressfenster sichtbar ist (Einlagekarte drehen).
Weitere Informationen für die briefliche Stimmabgabe finden Sie auf der Rückseite des Stimmrechtsausweises.