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Planen, Bauen

Baugesuche

Ordentliche Baugesuche für Neubauten, Umbauten und Zweckänderungen sind beim Bauinspektorat Liestal, Rheinstrasse 29, 4410 Liestal einzureichen. Die erforderlichen Unterlagen und gesetzlichen Rahmenbedingungen finden Sie über die untenstehenden Links.

Kleinbaugesuche

Für unbeheizte Kleinbauten und Einfriedungen kann ein Gesuch direkt bei der Gemeinde eingereicht werden. Kleinbauten dürfen dabei die maximalen Masse von einer Grundfläche von 12 m2 und einer Gebäudehöhe von 2.50 m nicht überschreiten.
Für Einfriedungen zwischen Nachbarn, die nicht an die Allmend (öffentliche Strasse oder Platz) grenzen, muss kein Kleinbaugesuch eingereicht werden.
Für das Kleinbaugesuch benötigen Sie einen Situationsplan, den Sie über das Geoportal des Kantons Basel-Landschaft herunterladen können.

Abwasserentsorgung

Wir sorgen durch Planung, Bau und Instandhaltung der Entwässerungsanlagen dafür, dass das Abwasser aus den Haushalten und Betrieben via Kanalisation zur Abwasserreinigungsanlage gelangt …

Wir sorgen durch Planung, Bau und Instandhaltung der Entwässerungsanlagen dafür, dass das Abwasser aus den Haushalten und Betrieben via Kanalisation zur Abwasserreinigungsanlage gelangt und dort gereinigt wird. Die Finanzierung erfolgt über den Bezug von Entwässerungsgebühren.

Hauskanalisationen sind Eigentum des Hausbesitzers. Sollte festgestellt werden, dass die Hauskanalisation verstopft ist, so muss der Hausbesitzer dafür besorgt sein, dass diese wieder funktionstüchtig ist. Eine Kanalreinigungsfirma kann weiterhelfen.

Gesuch für Kanalisation und Entwässerung
Möchten Sie ein neues Gebäude an die Kanalisation anschliessen? Erweitern oder Verändern Sie etwas an der bestehenden Kanalisation oder Regenwasserableitung? Beabsichtigen Sie ein Baugesuch oder Kleinbaugesuch einzureichen wo das anfallende Regenwasser abgeleitet oder versickert werden soll? Ab einer Grundfläche des Neubaus von total 12m² aller geplanten Bauten pro Bau- oder Kleinbaugesuch ist das Gesuch für Kanalisation und Entwässerung zwingend erforderlich. Reichen Sie Ihr Gesuch bitte mit dem Gesuch für Kanalisation und Entwässerung bei der Gemeindeverwaltung, Bauabteilung ein.

Sanierung der privaten Abwasseranlagen
Lassen Sie Ihre private Abwasseranlage sanieren? Auch dazu ist der Bauabteilung ein Gesuch einzureichen. Benutzen Sie dafür bitte das Kanalisationsanschlussgesuch.
Wir empfehlen das Einziehen eines Epoxy- /Polyesterschlauchs (Inliner) oder Partliner (Sanierung lokaler Schadstellen) sowie das Verlegen neuer Leitungen. Welche Sanierungsmethode die geeignete ist, wird von der Kanalsanierungsfirma beurteilt (in Absprache mit der Gemeinde). Soll eine andere Sanierungsmethode gewählt werden, muss vorgängig die Bauabteilung angefragt werden.
Bei der Schlussprüfung der sanierten Liegenschaftsentwässerung wird eine Systemfüllung der schmutzwasserführenden Leitung verlangt. Somit werden die Verzweigungen und Einläufe eines sanierten Leitungsabschnittes mitgeprüft.
Die Sauberwassereinläufe werden erst nach der Prüfung aufgefräst, um das Ergebnis der Dichtheitsprüfung des schmutzwasserführenden Systems nicht zu beeinflussen.
Der sanierte Kanalanschluss an die öffentliche Kanalisation muss nur visuell geprüft werden (Prüfprotokoll mit Foto ist der Bauabteilung abzugeben).
Die Sanierung gilt als abgeschlossen, wenn der Dichtheitsnachweis über sämtliche zu sanierenden Leitungen und Anlagen in Form eines Protokolls mit Plan der Bauabteilung abgegeben ist.

Abwassergebühren
Jährliche Gebühren werden von den Grundeigentümerinnen und Grundeigentümern erhoben:
- Abwassergebühr des Kläranlagebetreibers Fr. 1.80 / m3
- Abwassergebühr der Gemeinde Fr. 0.20 / m3
- Grundgebühr Fr. 15.--
Sämtliche Gebühren unterliegen der Mehrwertsteuer (8%). Diese ist in den vorgenannten Tarifen nicht enthalten.

Preis: Siehe Reglement.

Baubewilligungsverfahren

Wir beraten Sie bei der Einreichung eines Baugesuches. Baubewilligungen werden nicht durch die Gemeinde Aesch, sondern durch die kantonale Baudirektion in Liestal erteilt. Kleinbau…

Wir beraten Sie bei der Einreichung eines Baugesuches.

Baubewilligungen werden nicht durch die Gemeinde Aesch, sondern durch die kantonale Baudirektion in Liestal erteilt.

Kleinbauten
Kleinbauten bis zu 12 m² Grundfläche und einer Höhe von max. 2.50 m werden durch die Gemeinde Aesch bearbeitet und bewilligt.

Formulare
Die entsprechenden Baugesuchs-Formulare für die Eingabe beim Kanton sowie zusätzliche interessante Infos finden Sie auf der Webseite des Kanton BL.
Formulare für ein Kleinbaugesuch finden Sie weiter unten auf dieser Seite
oder Sie bestellen diese telefonisch beim Sekretariat der Bauabteilung.

Situationsplan
Der offizielle Situationsplan kann über GeoView BL heruntergeladen und ausgedruckt werden.

Grundbuchauszüge
Für Grundbuchauszüge ist das Grundbuchamt Arlesheim zuständig.

Schwimmbäder, Whirlpools etc.
Bitte reichen Sie zusammen mit dem Baugesuch einen detaillierten technischen Anlagenbeschrieb des Bauvorhabens zu Handen der Gemeinde ein.

Wasserbezug ab Hydrant

Für Wasserbezug ab Hydrant muss auf der Bauabteilung eine Hydranten-Wasseruhr bezogen werden. Der Wasserbezug ab Hydrant ohne Hydranten-Wasseruhr ist nicht erlaubt. Wasserbezug ab Hyd…

Für Wasserbezug ab Hydrant muss auf der Bauabteilung eine Hydranten-Wasseruhr bezogen werden. Der Wasserbezug ab Hydrant ohne Hydranten-Wasseruhr ist nicht erlaubt.

Wasserbezug ab Hydrant ist nur für die Landwirtschaft und Baustellen möglich. Poolfüllungen etc. ab Hydrant sind nicht erlaubt.

Wasserleitungsbruch

Die Wasserleitungen in den Strassen und die Hausanschlussleitungen stehen viele Jahrzehnte zuverlässig jede Minute in Gebrauch und somit unter Druck von ca. 5 bis 7 bar. Aufgrund verschi…

Die Wasserleitungen in den Strassen und die Hausanschlussleitungen stehen viele Jahrzehnte zuverlässig jede Minute in Gebrauch und somit unter Druck von ca. 5 bis 7 bar. Aufgrund verschiedenster Einflüsse kann es dazu führen, dass eine Wasserleitung an einer Stelle plötzlich leckt. Aber überwiegend in der Winterzeit, wenn der Boden gefriert und wieder auftaut, kann es vorkommen, dass die Wasserleitungen bersten und somit grosse Mengen von unserem wertvollen Trinkwasser verloren gehen.
Teilweise tritt das Wasser an die Oberfläche. Ein Rohrbruch kann dadurch schnell erkannt und die Reparatur umgehend ausgeführt werden.
Befindet sich die defekte Wasserleitung im kiesigen Boden, so versickert das Wasser und der Rohrbruch ist nicht sofort erkennbar. Es kommt auch vor, dass das austretende Wasser, via Sickerleitungen etc., in die Kanalisation gelangt. In diesem Fall ist oft ein deutlich hörbares Plätschern zu vernehmen.
Wir wären Ihnen dankbar, wenn Sie ungewöhnliche Geräusche (Rauschen, Plätschern etc.) feststellen, dass Sie diese der Gemeindeverwaltung, Bauabteilung (061 756 77 50) oder dem Brunnenmeister (079 655 85 42) melden. Sie können damit dazu beitragen, dass die Reparatur ausgeführt und grössere Folgeschäden verhindert werden können.
Wir danken Ihnen für Ihre wertvolle Mitarbeit.

Bei planbaren Reparaturen oder Ersatz der Wasserleitungen werden Unterbrüche im Netz den Betroffenen angekündigt. Bei einem notfallmässigen Einsatz durch Leitungsbrüche wird das Wasser ohne Vorinformation abgestellt.

Brunnenmeister der Gemeinde Aesch:
Wenger Thomas
4147 Aesch BL

Natel: 079 655 85 42
Piket: 058 678 22 86 (ausserhalb Arbeitszeit)

Wasserversorgung

Die Einwohnergemeinde Aesch ist Mitglied des Zweckverbandes der Regionalen Wasserversorgung Aesch BL, Dornach SO und Pfeffingen BL. Die Einwohnergemeinde Aesch bezieht damit vom Zweck…

Die Einwohnergemeinde Aesch ist Mitglied des Zweckverbandes der Regionalen Wasserversorgung Aesch BL, Dornach SO und Pfeffingen BL.

Die Einwohnergemeinde Aesch bezieht damit vom Zweckverband das Trinkwasser und ist für die Feinverteilung in die Haushalte und Gewerbebetriebe selber verantwortlich. Die öffentlichen Dorfbrunnen werden ebenfalls mit Trinkwasser gespiesen.

Das Trinkwasser der Wasserversorgung Aesch wird im Pumpwerk im Kägen aus dem Grundwasser sowie aus der Klusmattquelle bezogen. Einmal monatlich werden vom Kantonalen Laboratorium Qualitätskontrollen einzelner Wasserversorgungseinrichtungen (Pumpwerk, Reservoir) und des Netzwassers vorgenommen.
Die gemessenen Parameter können unter folgendem Link abgerufen werden: Wasserqualität


Nützliche Informationen:

Leitungsbrüche:
Bei planbaren Reparaturen oder Ersatz der Wasserleitungen werden Unterbrüche im Netz den Betroffenen angekündigt. Bei einem notfallmässigen Einsatz durch Leitungsbrüche wird das Wasser ohne Vorinformation abgestellt.

Notruf (Rohrbruch):
Securitas Pikettzentrale 058 678 22 86 (ausserhalb Arbeitszeit)
Brunnenmeister Wenger Thomas: 079 655 85 42 (während Arbeitszeit)

Vorgehen: Name und Tel.-Nr. des Anrufers bekanntgeben. Wo befindet sich der Schaden (Strasse, Hausnummer)? Was ist festgestellt worden?

Wasserhärte
Die Wasserhärte beträgt 23 - 27°fH (französische Härtegrade)

Wassergebühr

An jährlichen Gebühren werden bei den Grundeigentümerinnen und Grundeigentümern erhoben:

  • Wasserbezugsgebühr der Gemeinde Fr. 1.50 / m3
  • Solidaritätsbeitrag Fr. 0.01 / m3, jedoch max. Fr. 100.--
  • Grundgebühr Fr. 15.--

Sämtliche Gebühren unterliegen der Mehrwertsteuer (2.6%). Diese ist in den vorgenannten Tarifen nicht enthalten.

Preis: Siehe Reglement (PDF)

Abwassergebühren
Verbrauchergebühr: Fr. 1.25/m3 zzgl. 8,1 % MWST bezogenes Trinkwasser
Preis: Siehe Reglement (PDF)

Die bezogene Wassermenge wird in den Haushaltungen und Betrieben durch Wasserzähler gemessen.

Häufige Fragen:

Frage:

Das Wasser ist in der letzten Zeit milchig trüb! Kann ich das Wasser noch trinken?

Antwort :
In den meisten Fällen, ja. Häufig kommt es im Versorgungsnetz der Wasserversorgung oder im Hausnetz zu Temperatur- und Druckänderungen. Dies passiert manchmal nach Leitungsersatzarbeiten oder Rohrleitungsbrüchen, nachdem die Leitung wieder in Betrieb genommen wurde. Dann entsteht eine Übersättigung von Luft die entweder in der Leitung oder bei der Entnahme am Hahn ausperlt. Dies ist vergleichbar mit den CO2-Blasen eines Mineralwassers – nur sind die Luftblasen kleiner. Wichtig ist das Aufklaren im Glas von unten nach oben.

Sollte das Wasser nicht nach kurzer Zeit wieder klar sein, sollten Sie mit dem Brunnenmeister Kontakt aufnehmen.

 

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