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Quartierpläne

Im Gegensatz zum Zonenplan, der das ganze Gemeindegebiet betrifft, enthält ein Quartierplan die Vorschriften für ein einzelnes Areal. Die Grundlage bildet dazu in der Regel ein Projekt für eine Überbauung, die aus der konkreten Situation entwickelt wurde. Ein Quartierplan ermöglicht eine höhere Bau- und Nutzungsdichte, verlangt aber auch eine entsprechende Qualität in der Umsetzung. Der Gemeinderat hat für die Überprüfung der Qualität eine Fachgremium ernennt, welches das Projekt von der städtebaulichen Studie bis zur Realisierung begleitet.

Die Quartierplanvorschriften sind, wie beim Zonenplan auch, für die Grundeigentümerschaft rechtlich verbindlich. Quartierpläne müssen von der Gemeindeversammlung beschlossen und vom Regierungsrat genehmigt werden.

Symbolbild

Hier finden Sie Informationen zum QP Stein 2.

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Hier finden Sie Informationen zum QP Victus-Areal.

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