Kopfzeile

Inhalt

Fundbüro

Haben Sie etwas verloren oder gefunden?

Melden Sie sich beim Fundbüro Basel-Landschaft oder auf dem Polizeiposten der Kantonspolizei in Reinach (Landererstrasse 1, 4153 Reinach).

Hundehaltung

Was Sie wissen sollten, wenn Sie einen Hund halten: Die Gemeinde führt ein Register aller ansässiger Hunde und ihrer Halterinnen und Halter. Für die Anmeldung Ihres Hundes kommen S…

Was Sie wissen sollten, wenn Sie einen Hund halten:

Die Gemeinde führt ein Register aller ansässiger Hunde und ihrer Halterinnen und Halter.

Für die Anmeldung Ihres Hundes kommen Sie bitte an den Schalter der Gemeindepolizei (Öffnungszeiten Mo., Mi., Do., Fr. 10.00 Uhr - 12.00 Uhr und Di. 07.30 - 12.00). Dort werden die Daten Ihres Hundes aufgenommen und die Microchip-Kennzeichnung kontrolliert.

Für die Anmeldung der Hunde ist eine Einschreibegebühr zu entrichten.

Zusätzlich wird alljährlich eine Hundesteuer in Rechnung gestellt. Ausgenommen von dieser Gebühr sind Blinden- und Invalidenhunde und für die Ausbildung bestimmte Blindenführhunde, Diensthunde der Polizei und des Militärs. Für einen ausgebildeten Schutz-, Lawinen-, Sanitäts- oder Katastrophenhund wird die Hälfte der Gebühr reduziert, sofern dieser im vorangegangenen Jahr die vorgeschriebene Leistung bestanden hat (Nachweis: Leistungsheft).

Jährliche Gebühren: pro Hund CHF 100.00

Einmalige Gebühren: Einschreibung pro Hund CHF 20.00

Verwaltungsgebühren: Massnahmen, Zwangsvollzüge, Einfangen und Unterbringen entlaufener Hunde: effektiv entstandene Kosten.

Die Gebühren werden pro Kalenderjahr erhoben. Bei Halterwechsel, Wegzug oder Tod des Tieres erfolgt keine Rückerstattung.

Ist Ihr Hund gestorben oder haben Sie ihn weggeben müssen?
Dann melden Sie uns dies. Ein Anruf oder E-Mail genügt, damit Sie im neuen Jahr keine Rechnung mehr für die Hundegebühr erhalten.

Ist Ihr Hund gestorben und Sie erfreuen sich an einem neuen Hund?
Melden Sie uns dies persönlich, damit die neuen Hundedaten registriert werden können.

Zugehörige Objekte