Fundbüro
Die Gemeindeverwaltung oder die Gemeindepolizei nimmt keine Fundgegenstände entgegen.
Haben Sie einen Gegenstand gefunden, so können Sie wie folgt vorgehen.
Die Zuständigkeit betreffend Fundsachen richtet sich nach dem Fundort:
Fundsachen mit einem Wert von über CHF 10.-- welche auf öffentlichem Grund gefunden werden, müssen auf einem der Polizeiposten der Polizei Basel-Landschaft abgegeben werden.
Abgegebene Fundsachen werden nach 4 Wochen an das kantonale Fundbüro in Liestal, Oristalstrasse 100A, übergeben.
Die nächsten Polizeiposten der Polizei Basel-Landschaft finden Sie in Reinach oder Therwil:
Polizeiposten Reinach, Landererstrasse 1, 4153 Reinach
Tel. +41 61 553 41 17, E-Mail: pol.reinach@bl.ch
Polizeiposten Therwil, Erlenstrasse 33, 4106 Therwil
Tel. +41 61 553 45 17, E-Mail: pol.therwil@bl.ch
Fundsachen welche in privaten Liegenschaften oder auf privaten Grundstücken gefunden werden, müssen dem Hausherrn bzw. der Eigentümerschaft oder der Liegenschaftsverwaltung übergeben werden.
Auf der Online Plattform Easyfind.chExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. können Sie selber nach vermissten Gegenständen suchen. Anfragen betreffend vermissten Gegenständen können Sie auch beim Fundbüro Kanton BasellandExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. Tel. +41 61 552 71 70, E-Mail: fundbuero@bl.ch tätigen.
Zugehörige Objekte
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