Gemeindeversammlung
Zur Gemeindeversammlung wird rund 14 Tage vorher eingeladen. Stimmberechtigt in der Gemeinde sind alle Schweizer (Männer und Frauen) mit Vollendung des 18. Altersjahres, die im Stimmregister eingetragen sind.
Die Stimmberechtigten können auch in alle Gemeindeorgane (Behörden usw.) gewählt werden und selbstverständlich auch wählen. Vorbehalten sind besondere gesetzliche Bestimmungen. So können z. B. nur die Bürger den Bürgerrat wählen und in diesen gewählt werden.
Aufgaben
Kompetenzen
Durch das Gemeindereglement können der Gemeindeversammlung weitere Befugnisse eingeräumt werden, soweit sie nicht aufgrund der Gesetzgebung ausdrücklich einem anderen Gemeindeorgan zustehen.
Voraussetzungen
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