Durchführung einer Veranstaltung im Wald
Gemäss Dekret über die Bewilligung für Veranstaltungen im Wald, gestützt auf das kantonale Waldgesetz vom 11. Juni 1998, sind folgende Veranstaltungen im Wald bewilligungspflichtig:
- Reitsportliche Veranstaltung mit mehr als 100 Personen
- Radsportliche Veranstaltung mit mehr als 200 Personen
- Übrige Veranstaltung mit mehr als 300 Personen
Das dafür nötige Gesuchsformular finden Sie unten.
- Übrige Anlässe ab 50 Personen müssen der Gemeindepolizei Aesch lediglich gemeldet werden.
Zugehörige Objekte
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Gesuch zur Durchführung einer Veranstaltung im Wald (PDF, 58.15 kB) | Download | 0 | Gesuch zur Durchführung einer Veranstaltung im Wald |