Stimmrechtsbeschwerde abgewiesen – Zonenplan geht in Planauflage
Im Rahmen der Planauflage können die betroffenen Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer sowie weitere Personen, die durch den Plan berührt sind und ein schutzwürdiges Interesse an dessen Änderung oder Aufhebung haben, beim Gemeinderat schriftlich und begründet Einsprache erheben.
Die Planauflage startet am 15. September 2025. Ab dann können die Unterlagen auf der Gemeindeverwaltung während den Öffnungszeiten eingesehen werden. Sämtliche Unterlagen werden auch auf der Mitwirkungsseite der Gemeinde www.mitwirkung.aesch.bl.chExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. aufgeschaltet.
Gemeinderat Aesch