Zonenplanrevision
Planungsstand Zonenplanrevision
Der Gemeinderat hat im Mai die Unterlagen zur Zonenplanrevision dem Regierungsrat zur Genehmigung eingereicht. Der Regierungsrat überprüft nun, ob die Zonenvorschriften rechtmässig sind und ob das kommunale Recht mit der kantonalen und eidgenössischen Gesetzgebung vereinbar ist. Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens entscheidet der Regierungsrat zudem über die noch offenen Einsprachen.
Sobald der Entscheid des Regierungsrates vorliegt, wird die Gemeinde entsprechend darüber informieren.
Weitere Informationen und Unterlagen zur Zonenplanrevision finden Sie unter: www.mitwirkung.aesch.chExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
Die wichtigsten Änderungen der Zonenplanrevision sind Folgende:
Bewährtes bleibt bestehen, Änderungen sind moderat
Aesch bewahrt seinen Charakter. Änderungen gibt es dort, wo sie aus Sicht der Ortsentwicklung Sinn machen und das Ortsbild nicht beeinträchtigen.
Neue Ausnützungsziffer bedeutet mehr Flexibilität
Der Wechsel von der Bebauungs- und Nutzungsziffer zur Ausnützungsziffer bedeutet für die Grundeigentümer:innen mehr Flexibilität in der Planung. Die Nutzflächen können jetzt flexibler angeordnet werden, ohne dass Ausnahmegenehmigungen oder Grundbucheinträge erforderlich sind.
Umgebung naturnah gestalten
Freiflächen müssen zukünftig mehrheitlich naturnah gestaltet werden. Dadurch entstehen im ganzen Siedlungsraum Vernetzungskorridore für Pflanzen und Tiere. Für weitere Gestaltungs-möglichkeiten bleibt genügend Spielraum.
Bauliche Entwicklung erfolgt in Zentrumsnähe
Die Gebiete entlang der Haupt- und der Dornacherstrasse sollen für die bauliche Entwicklung attraktiver werden. Gebäude mit zwei Vollgeschossen können ein zusätzliches Geschoss erhalten.
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