Gesuch Gelegenheitswirtschafts-, Freinacht- und Lautsprecherbewilligung
Der Verkauf und die Abgabe von Speisen und (alkoholischen) Getränken an Anlässen ist bewilligungspflichtig (Gelegenheitswirtschaftsbewilligung).
Anlässe benötigen nach 24.00 Uhr eine Freinachtbewilligung.
Die Verwendung von Lautsprecher- und Musikanlagen sowie Konzertveranstaltungen mit Tonverstärkern benötigen ebenfalls eine Bewilligung.
Lotto- und Tombola Bewilligungen können direkt online beim Kanton Baselland bezogen werden.
Aktionen
Zugehörige Objekte
| Name | Telefon | Kontakt |
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| Fachbereich Sicherheit | 061 756 77 25 | gemeindepolizei@aesch.bl.ch |
| Name | Verantwortlich | Telefon |
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