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Durchführung einer Veranstaltung im Wald

Gemäss Dekret über die Bewilligung für Veranstaltungen im Wald, gestützt auf das kantonale Waldgesetz vom 11. Juni 1998, sind folgende Veranstaltungen im Wald bewilligungspflichtig:

  • Reitsportliche Veranstaltung mit mehr als 100 Personen
  • Radsportliche Veranstaltung mit mehr als 200 Personen
  • Übrige Veranstaltung mit mehr als 300 Personen

Das dafür nötige Gesuchsformular finden Sie unten.

  • Übrige Anlässe ab 50 Personen müssen der Gemeindepolizei Aesch lediglich gemeldet werden.

Zugehörige Objekte

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Gesuch zur Durchführung einer Veranstaltung im Wald Download 0 Gesuch zur Durchführung einer Veranstaltung im Wald