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Gelegenheitswirtschafts- und Freinachtbewilligungen

Die Gemeinde ist für die Erteilung von Gelegenheitswirtschafts- und Freinachtbewilligungen für Anlässe zuständig.

Nicht bewilligungspflichtig sind reine Takeaway-Betriebe (Imbissbuden, Grillstände etc.) ohne Alkoholverkauf, Pflegeheime, Schulkantinen und alkoholfreie Gastwirtschaftsbetriebe mit max. zehn Plätzen.

Für öffentlich und nicht-öffentlich zugängliche Betriebe ist das kantonale Pass- und Patentbüro in Liestal zuständig, insbesondere auch für generell bewilligte, längere Öffnungszeiten.

Das Gesuch für Gelegenheitswirtschafts- und Freinachtbewilligungen, ein Merkblatt über das Rauchverbot in Gastwirtschaftsbetrieben und Gelegenheitswirtschaften sowie Merkblätter für temporäre und permanente Verkaufs-, Schnellimbiss- und Grillstände finden Sie unten.

Zugehörige Objekte

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Merkblatt_RAUCHVERBOT_ANLAESSE_1.pdf Download 0 Merkblatt_RAUCHVERBOT_ANLAESSE_1.pdf
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