Adressauskünfte
Die basellandschaftlichen Gemeindeverwaltungen bzw. Einwohnerkontrollen sind berechtigt, Privatpersonen auf Anfrage hin amtlichen Namen, Familiennamen, Geschlecht, Geburtsdatum sowie Wohn- und Zustelladresse von Einzelpersonen, die in der Gemeinde wohnen, bekanntzugeben.
Weitere Auskünfte über eine Einzelperson erteilen die Gemeindeverwaltungen bzw. Einwohnerkontrollen nur, wenn dies zur Identifizierung nötig ist (wenn etwa mehrere Personen mit gleichem amtlichem Namen, Vornamen und Geburtsdatum gibt) oder wenn es zur Nachforschung erforderlich ist (etwa wenn eine Person an einen anderen Ort umgezogen ist) und wenn die gesuchstellende Person ein berechtigtes Interesse glaubhaft macht (§ 3 Abs. 1 und 2 Anmeldungs- und RegistergesetzExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet., ARG, SGS 111)
Die Einwohnerkontrollen können Personendaten von Einwohnerinnen und Einwohnern nach bestimmten Kriterien geordnet (das heisst als Listen) bekannt geben, wenn diese für ideelle Zwecke verwendet werden und nicht an Dritte weitergegeben werden. (Erklärung zu Listenauskünften --> siehe Dokumente)
Adresslisten (CHF 0.30 pro Adresse) werden nur für nicht kommerzielle Organisationen und Institutionen erstellt.
Bearbeitungsgebühr bei Postversand CHF 10.00.
Adressetiketten (CHF 0.30 pro Adresse).
Bearbeitungsgebühr bei Postversand CHF 10.00.
Das Formular für die Sperrung Ihrer Daten finden Sie hier: Aesch BL - Datensperre
Zugehörige Objekte
| Name | Download | ||
|---|---|---|---|
| Informationsblatt Listenauskünfte (DOCX, 15 kB) | Download | 0 | Informationsblatt Listenauskünfte |
| Name | Telefon | Kontakt |
|---|---|---|
| Fachbereich Einwohnerdienste | 061 756 77 77 | einwohnerdienste@aesch.bl.ch |
| Name | Telefon | Kontakt |
|---|---|---|
| Geschäftsbereich Gesellschaft | 061 756 77 10 | patrick.rueegg@aesch.bl.ch |
| Name |
|---|
| Bescheinigungen |