Abmeldung
Sie verlassen unsere Gemeinde? Dies bedauern wir sehr. Wir wünschen Ihnen für die Zukunft am neuen Wohnort alles Gute.
Sie können sich in vielen Fällen den Behördengang sparen und Ihren Wegzug von Aesch bequem online abwickeln. Verwenden Sie dazu den Online-Dienst eUmzug.
Natürlich können Sie aber nach wie vor auf der Verwaltung vorbeikommen. Damit wir Sie aus unserem Einwohner- und Steuerregister austragen können, müssen Sie sich innert 14 Tagen nach dem Wegzug bei unserem Schalter abmelden. Wenn Sie das Schweizerbürgerrecht besitzen, benötigen wir folgende Unterlagen von Ihnen:
- Reisepass oder ID-Karte
Wenn Sie eine andere Staatsbürgerschaft besitzen, benötigen wir von Ihnen:
- Ausländerausweis
Für die Abmeldung werden keine Gebühren erhoben.
Tipp: Denken sie daran, auch die Post, Swisscom oder weitere Netzbetreiber, die "Primeo Energie", Motorfahrzeugkontrolle, Ihre Krankenkasse und weitere Versicherungen, Banken etc. über Ihren Adresswechsel zu informieren.
Preis
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Fachbereich Einwohnerdienste | 061 756 77 77 | einwohnerdienste@aesch.bl.ch |
Name | Telefon | Kontakt |
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Geschäftsbereich Gesellschaft | 061 756 77 10 | patrick.rueegg@aesch.bl.ch |