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Abmeldung

Sie ziehen weg aus Aesch?

Das ist schade, jedoch wünschen wir Ihnen für Ihren neuen Lebensabschnitt am neuen Wohnort von Herzen alles Gute!

Damit die Umzugsmeldung für Sie möglichst unkompliziert bleibt, können Sie Ihren Wegzug aus Aesch bequem online melden.
Nutzen Sie dafür den praktischen Online-Dienst eUmzug.
So können Sie den Wegzug aus Aesch und den Zuzug in Ihre neue Wohngemeinde in einer Meldung erledigen und sparen sich den Gang zur Verwaltung.

Dieser Dienst kann von Personen mit Schweizer Bürgerrecht und Personen mit EU/EFTA Staatsangehörigkeit und Ausweis B und C genutzt werden.

Es können jedoch nur Umzüge innerhalb der Schweiz über «eUmzug» gemeldet werden.

Für Wegzüge ins Ausland kommen Sie bitte persönlich am Schalter vorbei.

 

Wenn Sie Ihren Wegzug jedoch lieber persönlich melden möchten, sind Sie natürlich auch an unserem Schalter herzlich willkommen. (Öffnungszeiten)

Denken Sie bitte daran, den Wegzug innerhalb von 14 Tagen nach Ihrem Auszug zu erledigen.

Je nach Staatsangehörigkeit bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit:

  • Schweizer Bürgerinnen und Bürger: Reisepass oder ID-Karte
  • Ausländische Staatsangehörige: Ausländerausweis

In jedem Fall benötigen wir Ihre neue Wohnadresse.

Die Abmeldung ist kostenlos.

Wichtig beim Wegzug von minderjährigen Kindern:
Bei der Abmeldung von minderjährigen Kindern ist die Zustimmung beider Elternteile zwingend erforderlich.
Wenn ein Elternteil nicht aus Aesch wegzieht bzw. bereits in einer anderen Gemeinde wohnhaft ist, muss eine schriftliche Zustimmungserklärung für den Wegzug der Kinder vorgelegt werden.

Unser Tipp:
Vergessen Sie nicht, auch die Post, Ihren Telefon- und Internetanbieter (z. B. Swisscom), die Motorfahrzeugkontrolle, Ihre Krankenkasse, Versicherungen, Banken und andere wichtige Stellen über Ihre neue Adresse zu informieren.

Preis

gratis

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