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Von Aesch wegziehen

Sie verlassen Aesch? Wir wünschen Ihnen für die Zukunft am neuen Wohnort alles Gute.

Damit wir Sie aus unserem Einwohner- und Steuerregister austragen können, müssen Sie sich innert 14 Tagen nach dem Wegzug bei uns abmelden. Die Abmeldung aus Aesch ist kostenlos. Als Erwachsene/r können Sie den Umzug auch für Ihre im gleichen Haushalt lebenden Familienmitglieder melden (inkl. Kinder bis zu 17 Jahren). 

Die folgenden Personen sind gebeten, sich persönlich am Schalter abzumelden und einen amtlichen Ausweis mitzubringen: 

  • Sämtliche Personen, die ins Ausland wegziehen
  • Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit, die in einen anderen Kanton wegziehen
  • Sämtliche ausländischen Staatsangehörigen mit Aufenthaltsstatus N oder F
  • Sämtliche Personen, bei denen eine Schriftensperre und/oder umfassende Beistandschaft besteht.

In allen anderen Fällen können Sie uns Ihren Wegzug via Online-Dienst (eUmzug) melden. Als in Trennung/Scheidung lebender Elternteil können Sie mitumziehende Kinder online melden, wenn Sie das Sorgerecht und die Obhut innehaben. Sie benötigen für Ihre Umzugsmeldung eine Bescheinigung, dass der andere Elternteil mit dem Umzug einverstanden ist (Einverständniserklärung des anderen Elternteils).

Voraussetzungen für die Benutzung des eUmzugs:

  • Personen mit Schweizer Bürgerrecht; Personen mit EU/EFTA Staatsangehörigkeit und Ausweis B, C, Ci oder L.

  • Sollte Ihre zukünftige Wohngemeinde nicht an eUmzug teilnehmen bzw. den Zuzug via eUmzug nicht zulassen, müssen Sie anschliessend Ihren Zuzug gemäss den Vorgaben der Zuzugsgemeinde ausserhalb des Kantons Basel-Landschaft abschliessen.

  • Personen aus Drittstaaten sowie Wochenaufenthalter können den eUmzug für den Wegzug aus dem Kanton Basel-Landschaft derzeit nicht nutzen.

Abmeldung

Sie verlassen unsere Gemeinde? Dies bedauern wir sehr. Wir wünschen Ihnen für die Zukunft am neuen Wohnort alles Gute. Sie können sich in vielen Fällen den Behördengang sparen und Ihr…

Sie verlassen unsere Gemeinde? Dies bedauern wir sehr. Wir wünschen Ihnen für die Zukunft am neuen Wohnort alles Gute.

Sie können sich in vielen Fällen den Behördengang sparen und Ihren Wegzug von Aesch bequem online abwickeln. Verwenden Sie dazu den Online-Dienst eUmzug.

Natürlich können Sie aber nach wie vor auf der Verwaltung vorbeikommen. Damit wir Sie aus unserem Einwohner- und Steuerregister austragen können, müssen Sie sich innert 14 Tagen nach dem Wegzug bei unserem Schalter abmelden. Wenn Sie das Schweizerbürgerrecht besitzen, benötigen wir folgende Unterlagen von Ihnen:

  • Reisepass oder ID-Karte

Wenn Sie eine andere Staatsbürgerschaft besitzen, benötigen wir von Ihnen:

  • Ausländerausweis

Für die Abmeldung werden keine Gebühren erhoben.

Tipp: Denken sie daran, auch die Post, Swisscom oder weitere Netzbetreiber, die "Primeo Energie", Motorfahrzeugkontrolle, Ihre Krankenkasse und weitere Versicherungen, Banken etc. über Ihren Adresswechsel zu informieren.

eUmzug

eUmzug – Die elektronische Umzugsmeldung Einwohnerinnen und Einwohner sowie Weg- und Neuzuziehende können sich ab sofort rund um die Uhr bequem online an-, ab- und ummelden. Der Kanto…

eUmzug – Die elektronische Umzugsmeldung

Einwohnerinnen und Einwohner sowie Weg- und Neuzuziehende können sich ab sofort rund um die Uhr bequem online an-, ab- und ummelden. Der Kanton Basel-Landschaft und weitere Kantone haben sich zum Verbund eUmzug Schweiz zusammengeschlossen und bieten eine gemeinsame Lösung für die online Adressänderung an.

Mit eUmzug können Sie Ihren Umzug online melden. Mit Umzug ist dabei die Adressänderung innerhalb der gleichen Gemeinde oder der Wegzug aus Ihrer heutigen Wohngemeinde in eine andere Gemeinde gemeint.

Informationen zu eUmzug und das Onlineformular finden Sie unter folgendem Link:https://www.eumzug.swiss/eumzugngx/global

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