Einwohnergemeindeversammlung
Informationen
- Voraussetzungen
Die Gemeindeversammlung ist öffentlich. Nichtstimmberechtigte haben sich an die für sie bestimmten Plätze zu begeben. Bild- und Tonaufnahmen bedürfen der Zustimmung der Gemeindeversammlung. Die Zustimmung kann mit Bedingungen und Auflagen verbunden werden.
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Dokumente
| Name | |||
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| Einladung (PDF, 1.33 MB) | Download | 0 | Einladung |
| Traktanden und Erlauterungen (PDF, 3.15 MB) | Download | 1 | Traktanden und Erlauterungen |
| GV-Protokoll vom 08.12.2022 (PDF, 793.42 kB) | Download | 2 | GV-Protokoll vom 08.12.2022 |
Traktanden
| Nr. | Bezeichnung | Geschäft | ||
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| 01 | Beschlussprotokoll der Gemeindeversammlung vom 28. September 2022
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| 02 | Besprechung und Beschlussfassung über einen Investitionskredit für die Erneuerung der Lüftung im Primarschulhaus Schützenmatt 1. Etappe
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| 03 | Besprechung und Beschlussfassung über das Budget 2023 Festlegung der Steuersätze • Gemeindesteuer für natürliche Personen: 56 % der normalen Staatssteuer (wie bisher) • Ertrags- und Kapitalsteuer juristischer Personen gemäss §§ 58 und 62 des kantonalen Steuergesetzes: Gewinnsteuer: 55 % der normalen Staatssteuer (Änderung aufgrund SV17) Staatssteuer: 55 % der normalen Staatssteuer (Änderung aufgrund SV17)
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| 04 | Besprechung und Beschlussfassung über die Anpassung des Steuerreglements der Einwohnergemeinde Aesch
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| 05 | Verschiedenes / Fragestunde / Informationen
• Information über die Stromsparmassnahmen |
Zugehörige Objekte
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