Quartierpläne
Quartierpläne werden der Bevölkerung zur Mitwirkung vorgelegt, sobald sie den Anforderungen des Gemeinderates und den Rahmenbedingungen des Zonenreglements entsprechen. Quartierpläne im regulären Verfahren müssen von der Gemeindeversammlung beschlossen werden.
Kontakt
Zugehörige Objekte
Name Vorname | Funktion | Telefon | Kontakt |
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Fachbereich Raumplanung | 061 756 77 50 | sekretariat.bauabteilung@aesch.bl.ch |