Victus-Areal
Genehmigung
Der Regierungsrat Basel-Landschaft hat den Quartierplan Victus-Areal an der Sitzung vom 25.08.2020 genehmigt.
Genehmigungsantrag
Während der Planauflage sind keine Einsprachen eingereicht worden. Zurzeit wird der Quartierplanvertrag ausgearbeitet, anschliessend wird das Planwerk an den Regierungsrat zur Prüfung und Genehmigung übergeben.
Planauflage
Die Gemeindeversammlung hat dem Quartierplan «Victus» am 25.09.2019 zugestimmt. Die Referendumsfrist ist am 25.10.2019 ungenutzt abgelaufen. Die Unterlagen können vom 31.10. bis 06.12.2019 während der Schalteröffnungszeiten auf der Bauabteilung eingesehen werden (Montag bis Freitag 10.00 bis 12.00 Uhr und 13.30 bis 16.00 Uhr, Mittwoch 07.30 bis 12.00 und 13.30 bis 18.00 Uhr).
Innerhalb der Auflagefrist können, gemäss § 31 des Raumplanungs- und Baugesetzes des Kantons Basel-Landschaft, folgende Personen allfällige Einsprachen beim Gemeinderat Aesch, Hauptstrasse 23, 4147 Aesch, begründet und im Doppel einreichen:
- Die betroffenen Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer sowie weitere Personen, die durch den angefochtenen Plan berührt sind und ein schutzwürdiges Interesse an dessen Änderung oder Aufhebung haben.
- Kantonale Vereinigungen in Form einer juristischen Person, die sich nach den Statuten hauptsächlich und dauernd dem Natur- und Heimatschutz oder dem Umweltschutz widmen, und die seit mindestens 5 Jahren vor der Einspracheerhebung bestehen.
- QP Victus Planauflage Plan
- QP Victus Planauflage Planungsbericht
- QP Victus Planauflage Reglement
- QP Victus Planauflage Lärmschutzuntersuchung
- QP Victus Planauflage Verkehrsgutachten
- QP Victus Planauflage LSVN Autoeinstellhalle
Gemeindeversammlung
Der Gemeinderat hat den Quartierplan Victus-Areal an der Sitzung vom 13. August 2019 beschlossen und legt diesen der Gemeindeversammlung am 25. September 2019 zur Besprechung und Beschlussfassung vor. Die Dokumente (Plan, Reglement und Planungsbericht) können auf der Bauabteilung während den Schalteröffnungszeiten eingesehen werden.
- QP Victus Gemeindeversammlung Reglement
- QP Victus Gemeindeversammlung Plan
- QP Victus Gemeindeversammlung Planungsbericht
Öffentliches Mitwirkungsverfahren und Informationsveranstaltung
Der Gemeinderat hat die Quartierplan-Unterlagen für die Durchführung des Mitwirkungsverfahrens genehmigt. Er führt nun gemäss Art. 4 des Bundesgesetzes über die Raumplanung vom 22. Juni 1979 und § 7 des kantonalen Raumplanungs- und Baugesetzes vom 8. Januar 1998 das Informations- und Mitwirkungsverfahren durch.Die Quartierplan-Unterlagen sind untenstehend als PDF-Download zu finden. Ausserrdem können sie von Montag, 03. Juni 2019 bis Mittwoch, 03. Juli 2019, während den Schalteröffnungszeiten auf der Baubateilung, Hauptsrasse 29 eingesehen werden.
- QP Victus Mitwirkung Präsentation
- QP Victus Mitwirkung Plan
- QP Victus Mitwirkung Planungsbericht
- QP Victus Mitwirkung Reglement
- QP Victus Mitwirkung Lärmschutzuntersuchung
- QP Victus Mitwirkung Verkehrsgutachten
- QP Victus Mitwirkung LSVN Autoeinstellhalle
Innerhalb der Auflagefrist kann die Bevölkerung gemäss § 7 des Raumplanungs- und Baugesetzes des Kantons Basel-Landschaft Einwände und Vorschläge einbringen. Diese sind schriftlich an den Gemeinderat, Hauptstrasse 23, 4147 Aesch, einzureichen.
Am Mittwoch, den 05. Juni 2019, fandbeim Schulhaus Neumatt, Reinacherstrasse 3 in der Aula S1 von 18.30 – 20.00 Uhr, eine öffentliche Informationsveranstaltung statt.
Zugehörige Objekte
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