Fristerstreckung Steuererklärung
Für Fristerstreckungen, die mehr als 60 Tage über die auf der Steuererklärung aufgedruckte Einreichungsfrist hinausgehen, wird eine Gebühr von CHF 40.- erhoben.
Zugehörige Objekte
| Name | Telefon | Kontakt |
|---|---|---|
| Bereich Finanzen | 061 756 77 41 | peter.baer@aesch.bl.ch |
Bemerkung
Verfahren
Die Fristbestätigung wird Ihnen von der kantonalen Steuerverwaltung direkt zugesandt.
Online-Formular
Bitte alle zwingenden Felder (*) ausfüllen.