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Feuerungskontrolle

Sie können selbst entscheiden, wer bei Ihrer messpflichtigen Anlage die Feuerungskontrolle durchführen wird. Dies kann durch den von der Gemeinde gewählten amtlichen Feuerungskontrolleur, Herrn Marcel Wolfensberger, oder durch eine von Ihnen gewählte Servicefirma erfolgen.
Die Gebühr für die amtliche Messung beträgt pro Brennstoff Fr. 78.-- (exkl. MwSt.), für jede zusätzliche Brennstufe werden Fr. 23.35 (exkl. MwSt.) berechnet. Die von Ihnen beauftragte Servicefirma kann die erforderlichen Messresultate (nicht älter als 1. Juli der laufenden Messperiode) mit Nachweis der Messperson, dem amtlichen Feuerungskontrolleur, Marcel Wolfensberger, Bärenfelsweg 5, 4147 Aesch (Tel. 061/751 40 84) direkt zustellen. Die Fachperson, welche die Messung durchführt, muss sich mit der Zulassungsnummer der Procal ausweisen können und im Internet auf www.feuko.ch überprüfbar sein. Für den administrativen Aufwand wird den Anlagebesitzern eine Gebühr von Fr. 37.-- (exkl. MwSt.) durch den amtlichen Feuerungskontrolleur in Rechnung gestellt. Anlagen, welche bis zum festgelegten Zeitpunkt nicht gemessen wurden bzw. keine Meldung über eine erfolgte Messung eingegangen ist, werden durch den amtlichen Feuerungskontrolleur nachgemessen.

Alle Bestimmungen finden sie im Reglement über die Oel- und Gasfeuerungskontrolle vom 9. Dezember 1999 der Gemeinde Aesch sowie in der Luftreinhalte-Verordnung (LRV) des Bundes vom 16. Dezember 1985 (Stand am 1. Januar 2022)

Preise: siehe Gebührenordnung

Bild FEUKO

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