Heimatausweis
Ziehen Sie als Wochenaufenthalter/in in eine andere Gemeinde?
Am Schalter der Einwohnerkontrolle erhalten Sie einen Heimatausweis, der bestätigt, dass Sie den zivilrechtlichen Wohnsitz in unserer Gemeinde behalten, hier weiterhin stimmberechtigt und steuerpflichtig bleiben.
Der Ausweis wird im Normalfall für die Dauer eines Jahres ausgestellt, für Studentinnen und Studenten höchstens drei Jahre.
Preis
Zugehörige Objekte
Name |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Fachbereich Einwohnerdienste | 061 756 77 77 | einwohnerdienste@aesch.bl.ch |