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Ergänzungsleistungen AHV/IV

Oftmals reichen die Renten der AHV oder der IV und allfällige weitere Einkünfte nicht zur Bestreitung des Lebensunterhaltes. Aus diesem Grund richten Kanton und Gemeinden Zusatzleistungen zur AHV/IV (Ergänzungsleistungen und Beihilfen) aus.

Die AHV-Zweigstelle Aesch ist die Kontrollstelle für Gesuche um Ergänzungsleistungen.

Das Formular können Sie entweder bei uns am Schalter beziehen oder selber von der Homepage der Sozialversicherungsanstalt herunterladen: https://www.sva-bl.ch/de/formulare-merkblaetter (Thema: Ergänzungsleistungen zur AHV/IV)

Wenn Sie eine Anmeldung oder Revision von Ergänzungsleistungen einreichen möchten, beantworten Sie bitte alle Fragen auf dem Anmelde-/Revisionsformular. Legen Sie bitte auch die nötigen Nachweise bei. (Auf dem Formular wird nach jeder Frage erwähnt, was als Nachweis beigelegt werden muss)
Das komplett ausgefüllte Formular mit allen Beilagen bringen Sie bitte am Schalter der Einwohnerkontrolle vorbei.
Wir führen die Vollständigkeitskontrolle der Unterlagen durch und leiten anschliessend alles an die Sozialversicherungsanstalt BL weiter, die dann ihrerseits die Berechnung Ihres Anspruchs vornimmt.

Für detaillierte Auskünfte wenden Sie sich bitte direkt an die Sozialversicherungsanstalt Baselland, Hauptstrasse 109, 4102 Binningen, Tel. 061 425 25 25

Weitere Antragsformulare für Anmeldungen und Anträgen von:
- Alters- oder Hinterlassenenrente
- IV-Leistungen
- Hilfsmittelleistungen
- Hilflosenentschädigung

können Sie ebenfalls entweder bei uns am Schalter beziehen oder selber von der Homepage der Sozialversicherungsanstalt herunterladen.

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