Kopfzeile

Inhalt

Unentgeltliche Prozessführung

Bei Bedürftigkeit und sofern das Begehren nicht absolut aussichtslos ist, kann beim zuständigen Gericht ein Gesuch für eine unentgeltliche Prozessführung eingereicht werden.

Hier finden Sie das Formular: https://www.baselland.ch/politik-und-behorden/gerichte/rechtsprechung/kantonsgericht/chronologische-anordnung/copy_of_2010/38?searchterm=unentgeltliche%20prozessf%C3%BChrung

Zugehörige Objekte