Kopfzeile

Inhalt

Bestattungen

Bei einem Todesfall bitten wir darum, wie folgt vorzugehen:

Verstirbt eine Person zu Hause, muss der Tod vom behandelnden Arzt oder Notfallarzt umgehend bestätigt werden. Der Arzt bzw. die Ärztin stellt die Todesbescheinigung aus.

Stirbt eine Person in einem Spital oder einem Heim, so meldet die Institution den Todesfall direkt an das zuständige Zivilstandesamt. Sie erhalten von der Institution eine Kopie der ärztlichen Todesbescheinigung.

Die Angehörigen werden in jedem Fall gebeten, innert zwei Tagen einen Termin bei den Einwohnerdiensten der Gemeindeverwaltung Aesch, Hauptstrasse 23 (Tel. 061 756 77 77) für das Bestattungsgespräch zu vereinbaren. Ziel des Gespräches ist es, mit den Angehörigen alle weiterführenden administrativen Punkte (Abdankung, Beisetzung, amtliche Todesmeldungen etc.) zu besprechen.

Für das Gespräch sind folgende Unterlagen notwendig:

  • Ärztliche Todesbescheinigung 

  •  Familienbüchlein/schein wenn vorhanden

  •  für Ausländer: Pass und Ausländerausweis

Weitere Infos finden Sie in unserem Dokument "Was ist zu tun wenn - Leitfaden" in unserem Downloadbereich unter "Dokumente"

An Wochenenden und Feiertagen wenden Sie sich bitte direkt an ein Bestattungsunternehmen Ihrer Wahl.

 

Willenserklärung

Wenn Sie Ihre eigenen Bestattungswünsche schon vor Ihrem Ableben festhalten möchten, kann dies mit dem Formular "Willenserklärung" erfolgen. Das Formular kann bei den Einwohnerdiensten der Gemeinde Aesch bestellt oder direkt auf der HP heruntergeladen werden.

Natürlich stehen wir Ihnen auch jederzeit für weitere Auskünfte zur Verfügung.

Zugehörige Objekte

Name Download
Name Vorname FunktionTelefonKontakt