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Erwahrung der stillen Wahl von Felix Eberle

22. Oktober 2026
Felix Eberle wurde in stiller Wahl als neues Mitglied des Gemeinderates Aesch gewählt.

Stephan Hohl hat seinen Rücktritt als Mitglied des Gemeinderates per 31. Dezember 2026 bekannt gegeben. In der Folge setzte der Gemeinderat den 29. November 2026 als Termin für die Urnenwahl (Ersatzwahl) fest.

Bis zum Ablauf der Eingabefrist ging bei der Gemeindeverwaltung lediglich ein Wahlvorschlag ein, was die stille Wahl ermöglichte. In der Folge widerrief die Gemeindekommission als zuständige Erwahrungsinstanz die angesetzte Urnenwahl und erklärte Felix Eberle als in stiller Wahl gewählt. Der Widerruf der Urnenwahl und die stille Wahl von Felix Eberle wurden am 8. Oktober 2026 im Wochenblatt publiziert.

Innerhalb der gesetzlichen Frist von drei Tagen nach der Veröffentlichung gingen beim Regierungsrat keine Beschwerden gegen die Wahl ein. Damit sind die Voraussetzungen für die Erwahrung der stillen Wahl erfüllt. Die Gemeindekommission erwahrt deshalb gestützt auf § 15 Abs. 4 des kantonalen Gesetzes über die politischen Rechte (SGS 120) die Wahl von Felix Eberle als Nachfolger des zurücktretenden Gemeinderates Stephan Hohl.

Felix Eberle ist damit für den Rest der Amtsperiode vom 1. Januar 2027 bis zum 30. Juni 2028 als Mitglied des Gemeinderates gewählt. Die Gemeindekommission gratuliert Felix Eberle herzlich zu seiner Wahl und wünscht ihm viel Erfolg und Freude bei der Ausübung seines Amtes.

Gemeindekommission Aesch

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