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Kanton Basel-Landschaft lockert Massnahmen bezüglich Trockenheit

28. August 2026
Nach den Niederschlägen der vergangenen Tage entspannt sich die Lage im Kanton Basel-Landschaft teilweise. Ab 28. August 2026, 12:00 Uhr, wird das absolute Feuerverbot im Siedlungsgebiet aufgehoben.

Im Wald und am Waldrand (200 Meter) gilt weiterhin ein absolutes Feuerverbot. Aufgehoben werden ausserdem das Parkierverbot sowie das Bade-, Betretungs- und Fischereiverbot am Unterlauf der Birs.

Bestehende Massnahmen

  • Fliessgewässer: Für sämtliche Fliessgewässer im Kanton Basel-Landschaft gilt ein Bade-, Betretungs- und Fischereiverbot mit Ausnahme des Rheins und der Birs.
  • Feuerwerk: Es gilt ein absolutes Feuerwerksverbot im ganzen Kanton.
  • Wasserentnahme: Für sämtliche Fliessgewässer im Kanton gilt ein generelles Wasserentnahmeverbot. Dies gilt namentlich auch für von der Bau- und Umweltschutzdirektion bewilligte Wasserentnahmen. Davon ausgenommen sind die Birs und der Rhein.
  • Waldbrandgefahr: Generell verboten ist das Steigenlassen von Himmelslaternen beziehungsweise Heissluft-Ballons – unabhängig davon, ob diese gekauft oder selbst hergestellt wurden –, die durch offenes Feuer angetrieben werden. Zudem ist es untersagt, brennende Zigaretten, andere Raucherwaren oder Streichhölzer wegzuwerfen.

Vorsicht im Wald

Aufgrund der anhaltenden Trockenheit leidet der Wald stark unter Trockenstress und es muss mit spontanen Astabbrüchen und umstürzenden Bäumen gerechnet werden. Deshalb ist bei Waldbesuchen erhöhte Aufmerksamkeit geboten. Allfällige Absperrungen sind zwingend einzuhalten.

Gemeinde Aesch

Feuerverbot

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