Massnahmen des Kanton BL – anhaltende Trockenheit
Die aktuelle Trockenheit auf Grund der andauernden Hitze und fehlenden Niederschlägen hat den Kanton Basel-Landschaft dazu bewogen, einige MassnahmenExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. per heute, 12 Uhr, bis auf Widerruf zu verfügen:
- Im Wald und an Waldrändern ist das Entfachen von Feuer verboten. Das Verbot gilt bis zu einem Mindestabstand von 50 Metern zum Waldrand; ausgenommen sind fest eingerichtete Feuerstellen.
- Feuer sind jederzeit zu beaufsichtigen und Funkenwurf sofort zu löschen.
- Die Glut in der Feuerstelle ist vor dem Verlassen der Feuerstelle vollständig zu löschen.
- Generell verboten ist das Steigenlassen von Himmelslaternen beziehungsweise Heissluft-Ballons, die durch offenes Feuer angetrieben werden.
- Es ist untersagt, brennende Zigaretten, andere Raucherwaren oder Streichhölzer wegzuwerfen.
Um den Stress für die Fische zu minimieren und einem Fischsterben vorzubeugen, ist seit dem 24. Juni am Unterlauf der Birs ein Bade- und BetretungsverbotExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. für Mensch und Tier verfügt. Ebenso verboten ist das Fischen in diesen Bereichen.
Gemeinde Aesch
Kanton Basel-Landschaft