Rücksicht beim Rückschnitt – Vögel haben Brutzeit
Daher ist der starke Gehölzschnitt oder das vollständige Entfernen von Sträuchern und Hecken sowie das Fällen von Bäumen während der Hauptbrut- und Setzzeit vom 01. April bis am 31. Juli zu vermeiden.
Bitte untersuchen Sie bei Schnittarbeiten vorgängig die Gehölze. Sollten Tiere in der Hecke nisten, ist der Rückschnitt gesetzlich verboten. Ein Merkblatt zum Thema ist auf www.aesch.bl.ch oder auf www.crossiety.app in der Gruppe «Naturvielfalt für ein lebendiges Aesch» zu finden.
Gerne erinnern wir ausserdem daran, dass auch in Aesch während der Hauptbrut- und Setzzeit von April bis Juli Hunde im Waldgebiet, am Waldrand und am Birsufer an der Leine geführt und auf den Wegen gehalten werden müssen. Wir danken für die Rücksichtnahme.
Gemeinde Aesch
Zugehörige Objekte
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Merkblatt_Holzschnitt_Vogel-Brutzeit (PDF, 382.21 kB) | Download | 0 | Merkblatt_Holzschnitt_Vogel-Brutzeit |