Holzfeuerungs-Kontrollen
Grundlagen
Gemäss Luftreinhalteverordnung (LRV) müssen bei Zentralheizungen für Holzbrennstoffe mit einer Feuerungswärmeleistung bis 70 kW alle vier Jahre die Emissionen von Kohlenmonoxid (CO) gemessen werden. Die Gemeindeversammlung Aesch hat am 19. Juni 2024 das vom Kanton genehmigte Reglement über die Feuerungskontrolle beschlossen. Die dazugehörende Verordnung wurde vom Gemeinderat erlassen.
Holz-Einzelöfen sind zwar von der Messpflicht ausgenommen, müssen jedoch visuell kontrolliert werden. Diese Kontrolle ist verbunden mit der Beratung zur optimalen Nutzung von Zimmeröfen.
Pflichten für Eigentümerinnen und Eigentümer von Holzfeuerungsanlagen
Bei Einzelraumfeuerungen wie beispielsweise Cheminées, Schwedenöfen oder Holzherden muss eine Holzfeuerungskontrolle abhängig von der Nutzung alle zwei oder vier Jahre durchgeführt werden. Wir empfehlen, diese visuelle Kontrolle aus Kostengründen mit der Wartung und Reinigung der Feuerung sowie der Kaminanlage zu verbinden.
Meldepflicht
Eigentümerinnen und Eigentümer älterer, noch nicht erfasster Holzfeuerungsanlagen sind verpflichtet, diese über das Anmelde-Formular des Kantons für FeuerungenExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. zu melden.
Aufgebot und Durchführung
Die Eigentümerinnen und Eigentümer von Holzfeuerungen werden von der Geschäftsstelle Feuerungskontrolle (GFK) Basel-Landschaft schriftlich informiert und aufgefordert, einen zugelassenen Fachbetrieb mit der Kontrolle zu beauftragen.
Die Messungen und Kontrollen dürfen im Kanton Basel-Landschaft nur von Fachbetrieben, Feuerungskontrolleuren oder Kaminfegern durchgeführt werden, deren Fachpersonen die spezifischen Ausbildungsmodule des Bundesamtes für Umwelt (BAFU) erfolgreich abgeschlossen haben. Aufgrund dieser Ausbildungsnachweise erteilt das Lufthygieneamt die Zulassung. Die fortlaufend aktualisierte Zulassungsliste der feuerungstechnischen Fachbetriebe steht online zur Verfügung.
Die Aufgebote erfolgen im Kanton und in Aesch gestaffelt nach geografischer Aufteilung / Sektor.
In der Messperiode 2026/2027 erfolgt sie im westlichen Teil von Aesch. Im östlichen Teil von Aesch erfolgt die Erst-Kontrolle im 2027/2028.
Die Aufgebote werden in der Regel im November versandt.
Kosten
Die Kosten einer Kontrolle bzw. Messung tragen nach dem Verursacherprinzip die Eigentümerinnen und Eigentümer. Die Kosten setzen sich zusammen aus dem Aufwand der Fachperson und den administrativen Kosten der Geschäftsstelle.
Weitere Infos
Merkblatt «Einführung der Holz-Feuerungskontrolle»
Flyer «Richtig Anfeuern»
Kontakte
VFKRBL
c/o Geschäftsstelle Feuerungskontrolle (GFK) Basel-Landschaft
4127 Birsfelden
info@gfkbl.ch
www.gfkbl.chExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
Gemeinde Aesch
Fachbereiche Energie / Umwelt / Landschaft
Hauptstrasse 29
4147 Aesch
061 756 77 50
sekretariat.bauabteilung@aesch.bl.ch