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Von Aesch wegziehen

Sie verlassen Aesch? Wir wünschen Ihnen für die Zukunft am neuen Wohnort alles Gute.

Damit wir Sie aus unserem Einwohner- und Steuerregister austragen können, müssen Sie sich innert 14 Tagen nach dem Wegzug bei uns abmelden.
Die Abmeldung aus Aesch ist kostenlos.
Als Erwachsene/r können Sie den Umzug auch für Ihre im gleichen Haushalt lebenden Familienmitglieder melden (inkl. Kinder bis zu 17 Jahren).

Wichtig bei minderjährigen Kindern:
Bei der Abmeldung von minderjährigen Kindern ist die Zustimmung beider Elternteile zwingend erforderlich.
Wenn ein Elternteil nicht aus Aesch wegzieht bzw. bereits in einer anderen Gemeinde wohnhaft ist, muss eine schriftliche Zustimmungserklärung für den Wegzug der Kinder vorgelegt werden.

Die folgenden Personen sind gebeten, sich persönlich am Schalter abzumelden und einen amtlichen Ausweis mitzubringen: 

  • Sämtliche Personen, die ins Ausland wegziehen
  • Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit, die in einen anderen Kanton wegziehen
  • Sämtliche ausländische Staatsangehörigen mit Aufenthaltsstatus N oder F
  • Sämtliche Personen, bei denen eine Schriftensperre und/oder umfassende Beistandschaft besteht.

In allen anderen Fällen können Sie uns Ihren Wegzug via Online-Dienst (eUmzug) melden.
Als in Trennung/Scheidung lebender Elternteil können Sie mitumziehende Kinder ebenfalls online abmelden, wenn Sie das alleinige Sorgerecht und die Obhut innehaben.
Bei gemeinsamem Sorgerecht muss der eUmzugsmeldung die Einverständniserklärung des anderen Elternteils angehängt sein.

Voraussetzungen für die Benutzung des eUmzugs:

  • Personen mit Schweizer Bürgerrecht; Personen mit EU/EFTA Staatsangehörigkeit und Ausweis B, C, Ci oder L.

  • Personen aus Drittstaaten sowie Wochenaufenthalter können den eUmzug für den Wegzug aus dem Kanton Basel-Landschaft derzeit nicht nutzen.

Abmeldung

Sie ziehen weg aus Aesch? Das ist schade, jedoch wünschen wir Ihnen für Ihren neuen Lebensabschnitt am neuen Wohnort von Herzen alles Gute! Damit die Umzugsmeldung für Sie möglichs…

Sie ziehen weg aus Aesch?

Das ist schade, jedoch wünschen wir Ihnen für Ihren neuen Lebensabschnitt am neuen Wohnort von Herzen alles Gute!

Damit die Umzugsmeldung für Sie möglichst unkompliziert bleibt, können Sie Ihren Wegzug aus Aesch bequem online melden.
Nutzen Sie dafür den praktischen Online-Dienst eUmzug.
So können Sie den Wegzug aus Aesch und den Zuzug in Ihre neue Wohngemeinde in einer Meldung erledigen und sparen sich den Gang zur Verwaltung.

Dieser Dienst kann von Personen mit Schweizer Bürgerrecht und Personen mit EU/EFTA Staatsangehörigkeit und Ausweis B und C genutzt werden.

Es können jedoch nur Umzüge innerhalb der Schweiz über «eUmzug» gemeldet werden.

Für Wegzüge ins Ausland kommen Sie bitte persönlich am Schalter vorbei.

 

Wenn Sie Ihren Wegzug jedoch lieber persönlich melden möchten, sind Sie natürlich auch an unserem Schalter herzlich willkommen. (Öffnungszeiten)

Denken Sie bitte daran, den Wegzug innerhalb von 14 Tagen nach Ihrem Auszug zu erledigen.

Je nach Staatsangehörigkeit bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit:

  • Schweizer Bürgerinnen und Bürger: Reisepass oder ID-Karte
  • Ausländische Staatsangehörige: Ausländerausweis

In jedem Fall benötigen wir Ihre neue Wohnadresse.

Die Abmeldung ist kostenlos.

Wichtig beim Wegzug von minderjährigen Kindern:
Bei der Abmeldung von minderjährigen Kindern ist die Zustimmung beider Elternteile zwingend erforderlich.
Wenn ein Elternteil nicht aus Aesch wegzieht bzw. bereits in einer anderen Gemeinde wohnhaft ist, muss eine schriftliche Zustimmungserklärung für den Wegzug der Kinder vorgelegt werden.

Unser Tipp:
Vergessen Sie nicht, auch die Post, Ihren Telefon- und Internetanbieter (z. B. Swisscom), die Motorfahrzeugkontrolle, Ihre Krankenkasse, Versicherungen, Banken und andere wichtige Stellen über Ihre neue Adresse zu informieren.

Preis
gratis

eUmzug

eUmzug – Die elektronische Umzugsmeldung Einwohnerinnen und Einwohner sowie Weg- und Neuzuziehende können sich ab sofort rund um die Uhr bequem online an-, ab- und ummelden. Der Kanto…

eUmzug – Die elektronische Umzugsmeldung

Einwohnerinnen und Einwohner sowie Weg- und Neuzuziehende können sich ab sofort rund um die Uhr bequem online an-, ab- und ummelden. Der Kanton Basel-Landschaft und weitere Kantone haben sich zum Verbund eUmzug Schweiz zusammengeschlossen und bieten eine gemeinsame Lösung für die online Adressänderung an.

Mit eUmzug können Sie Ihren Umzug online melden. Mit Umzug ist dabei die Adressänderung innerhalb der gleichen Gemeinde oder der Wegzug aus Ihrer heutigen Wohngemeinde in eine andere Gemeinde gemeint.

Informationen zu eUmzug und das Onlineformular finden Sie unter folgendem Link:https://www.eumzug.swiss/eumzugngx/global

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