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Förderbeiträge

Ab 2026 unterstützt die Gemeinde Aesch Beratungen in den Bereichen Energieeffizienz, erneuerbare Wärme und Kälte, erneuerbarer Strom und nachhaltige Mobilität.

Mit ihrer kommunalen Energieförderung unterstützt die Gemeinde Aesch gezielt Massnahmen, die einen relevanten Beitrag zur lokalen Energiewende leisten und die bisher noch nicht breit umgesetzt werden. Das Ziel: Hürden abbauen, vielversprechende Technologien oder Verhaltensweisen anstossen, und Investitionen  erleichtern, die sonst nur verzögert oder nicht im gewünschten Umfang umgesetzt würden.

Die Aescher Förderungmassnahmen bilden – gemeinsam mit den Förderprogrammen des Kantons Basel-Landschaft und des Bundes – ein wichtiges Instrument auf dem Weg zu Netto-Null-Emissionen bis 2050. Sie basieren auf der kommunalen Energiestrategie Aesch, welche der Gemeinderat im Juni 2025 verabschiedet hat, und unterstützen deren Umsetzung.

Die im August 2025 vom Regierungsrat Basel-Landschaft genehmigte kommunalen Wärmeplanung bietet Aesch ein gut abgestimmtes Instrumentarium aus Strategie, Planung und Förderung.

Die Fördermassnahmen sind ausserdem in die übergeordnete Strategie «Aesch 2040» eingebettet. Sie entfalten ihre Wirkung insbesondere in den strategischen Schwerpunkten Ressourcenmanagement, Mobilität und Digitalisierung.

Mit der Auszeichnung von Aesch als Frontrunner-Gemeinde bestätigt und unterstreicht EnergieSchweizExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. (Bundesamt für Energie) die energiepolitische Vorreiterrolle unseres Dorfes auf nationaler Ebene.

Diese Beratungsdienstleistungen werden ab 1. Januar 2026 gefördert

Im Zentrum steht die Förderung von Beratungen zu den vier Eckpfeilern der Aescher Energiestrategie:

  1. Energieeffizienz
  2. Erneuerbare Wärme und Kälte
  3. Erneuerbarer Strom
  4. Nachhaltige Mobilität

Fachliche Beratung ist entscheidend für die Energiewende. Bevölkerung und Unternehmen werden dadurch befähigt, nachhaltige Massnahmen anzugehen und aktiv zum Ziel Netto-Null beizutragen.

Die Förderungbereiche 1 bis 3 (Energie, Wärme, Kälte, Strom) werden ausschliesslich innerhalb der Gemeinde Aesch angeboten (für Liegenschaften bzw. für Firmen­stand­orte). Dabei sind Doppelförderungen ausge­schlos­sen. Nur neutrale Berater:innen sind zugelassen. Für nicht bezogene Förderleistungen verfällt die Förderzusage per Ende des jeweiligen Jahres.

1. Vorgehensberatungen & Machbarkeitsstudien für Nah- und Mikro-Wärmeverbünde

Fördergesuch Wärmeverbünde (PDF)

Der Ausbau erneuerbarer Wärme- und Kälteversorgung ist ein zentraler Bestandteil der Energiestrategie. Die kommunale Wärmeplanung beinhaltet sowohl Massnahmen zur Weiterentwicklung des Fernwärmeverbunds Aesch als auch Vorschläge für geeignete Lösungen ausserhalb des Versorgungsgebietes wie Nahwärmeverbünde, Mikroverbünde oder andere gemeinschaftliche Ansätze.

Insbesondere ausserhalb des Fernwärmegebiets, in Reihen­einfamilienhausquartieren oder bei Stockwerkeigentümerschaften, können gemeinschaftliche Wärmeverbünde oft die einzige oder die wirtschaftlich sinnvollste Lösung darstellen. Gleichzeitig sind solche Projekte komplex: Eigentümerinnen und Eigentümer müssen gemeinsam Entscheide treffen, geeignete Varianten prüfen und Finanzierungslösungen abstimmen. Die Durchführung einer Machbarkeitsstudie stellt dabei häufig eine organisatorische oder finanzielle Hürde dar.

Auch für Eigentümerschaften von Einfamilienhäusern oder kleinen Liegenschaften kann der Einstieg anspruchsvoll sein: Die technischen Möglichkeiten sind oft wenig bekannt, der Koordinationsaufwand ist hoch, und die Einschätzung, ob ein Verbund sinnvoll oder realisierbar ist, ist ohne fachliche Unterstützung schwierig.

Vorgehensberatungen helfen in diesen Situationen, die Ausgangslage zu klären, Varianten zu skizzieren und erste Entscheidungsgrundlagen zu schaffen. Machbarkeitsstudien liefern vertiefte technische und wirtschaftliche Analysen, vergleichen mögliche Lösungen und schaffen eine fundierte Basis für gemeinsame Entscheide und allfällige Umsetzungen.

Förderbeitrag zur Planung von Nah- und Mikro-Wärmeverbünden

  • Vorgehensberatung: bis zu CHF 1’500.00 bzw. max. 50 % der Kosten
  • Machbarkeitsstudien: bis zu CHF 3’000.00 bzw. max. 50 % der Kosten

Förderbedingungen und Fördermechanismus Planung von Nah- und Mikro-Wärmeverbünden

Siehe Formular und Abschnitt «Wie muss vorgegangen werden, um Förderbeiträge zu erhalten?»

für Bewohner:innen von Mehrparteiengebäuden (STWE und Mieter:innen)

2. Impulsberatungen für Bewohner:innen von Mehrparteiengebäuden (STWE und Mieter:innen) & Beratungen im Rahmen von Stockwerkeigentümer:innenversammlungen zur Planung von E-Ladeinfrastruktur

Fördergesuch Beratung E-Ladeinfrastruktur (PDF)

Die Entwicklung einer nachhaltigen Mobilität ist ein zentraler Pfeiler der kommunalen Energiestrategie. Dazu gehört insbesondere der Ausbau der E-Ladeinfrastruktur. Während der Kanton ab 1. Januar 2026 die Installation von Ladeinfrastruktur (insbesondere Grund­installationen in Tiefgaragen von Mehrparteienhäusern) fördert, sind insbesondere in Miteigentums-Situationen oft bereits die vorangehenden Arbeiten anspruchsvoll.

Bei Stockwerkeigentümerschaften muss ein qualifiziertes Mehr der Eigentümerinnen und Eigentümer (ZGB 647d) erreicht werden. Dafür braucht es eine gute Vorbereitung, ausreichende Teilnahme an Versammlungen und eine neutrale, fachliche Darstellung der Optionen. Häufig stehen zudem keine Mittel für externe Beratungen zur Verfügung, sodass engagierte Personen in Vorleistung gehen müssen.

In Mietliegenschaften haben Mieterinnen und Mieter kaum Möglichkeiten, ein Lade­infrastruktur­projekt selbst anzustossen. Sie können höchstens eine Wallbox am eigenen Abstellplatz beantragen. Einzelinstallationen sind jedoch kaum sinnvoll und werden meist nicht bewilligt. Auch hier können Impulsberatungen Klarheit schaffen, indem sie die Situation vor Ort beurteilen, technische und organisatorische Möglichkeiten aufzeigen und sinnvolle Vorgehens- und Finanzierungsmodelle aufzeigen und erläutern.

Eine Unterstützung von Beratungsangeboten durch die Gemeinde als Ergänzung zur kantonalen Förderung ist deshalb sinnvoll.

Förderbeitrag zur Planung von E-Ladeinfrastrukturen

  • Impulsberatung: Pauschal CHF 400.00
  • Unterstützung von Miteigentümerversammlungen: Pauschal CHF 400.00

Förderbedingungen und Fördermechanismus Planung von E-Ladeinfrastrukturen

Siehe Formular und Abschnitt "Wie muss vorgegangen werden, um Förderbeiträge zu erhalten?"

3. Förderung von Impulsberatungen zum Mobilitätsmanagement in Unternehmen

Fördergesuch Mobilitätsmanagement in Unternehmen (PDF)

Eine nachhaltige Mobilität ist nicht nur für die Bevölkerung, sondern auch für die ansässigen Unternehmen von zentraler Bedeutung. Viele betriebliche Verkehrsströme – Arbeitswege, Geschäftsfahrten, Lieferungen oder Kundenverkehr – bieten Potenzial zur Effizienzsteigerung und zur Reduktion von Emissionen. Ab 1. Januar 2026 fördert die Gemeinde Aesch daher Impulsberatungen im Bereich des betrieblichen Mobilitätsmanagements.

Die Förderung richtet sich an Unternehmen oder Zusammenschlüsse von Unternehmen mit mindestens 20 Mitarbeitenden in Aesch. Gefördert wird eine Impulsberatung, welche die Umsetzung gezielter Massnahmen oder eines umfassenden Mobilitätsmanagements initiieren soll.

Mit der Impulsberatung erhalten Unternehmen:

  • einen Überblick und eine Einschätzung ihrer Mobilitätssituation
  • Entscheidungsgrundlagen zur Optimierung der Unternehmensmobilität und können Kosten und Nutzen möglicher Massnahmen abwägen
  • Hinweise, wie und mit wem die Massnahmen umgesetzt werden können

Fachbüros des Fachverbandes Mobility Management Suisse bieten ihre Dienste für die Einführung eines Mobilitätsmanagements an und können Unternehmen und Institutionen bei der Umsetzung geeigneter Massnahmen unterstützen.

Förderbeitrag Mobilitätsmanagement in Unternehmen

• Impulsberatungen: bis max. CHF 3’000 pro Unternehmen bzw. max. 75% der Kosten

Förderbedingungen und Fördermechanismus Mobilitätsmanagement in Unternehmen

Siehe Formular und Abschnitt "Wie muss vorgegangen werden, um Förderbeiträge zu erhalten?"

4. Beratungsangebote von Bund und Kanton

Neben den kommunalen Förderungen stehen in Aesch auch Beratungsangebote von Bund und Kanton zur Verfügung. Sie unterstützen Eigentümerinnen und Eigentümer sowie Unternehmen bei Fragen zu Energieeffizienz, Gebäudesanierungen und dem Einsatz erneuerbarer Energien.

Betriebsoptimierung Wohngebäude

Effizienzsteigerung bestehender Heizungs- und Warmwasseranlagen durch Fachpersonen.

Beratungsanbieter: Liste der zugelassenen Fachunternehmen auf der Webseite www.energiepaket-bl.chExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.

Anbieter: Kanton Basel-Landschaft, Energiepaket Baselland

GEAK Plus

Umfassende Gebäudeanalyse mit Sanierungsempfehlungen für Gebäudehülle und erneuerbare Wärme.

Beratungsanbieter: Liste der zertifizierten GEAK-Expertinnen und -Experten: https://www.geak.ch/Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.

Webseite: www.energiepaket-bl.chExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.

Anbieter: Kanton Basel-Landschaft, Energiepaket Baselland

Impulsberatung «erneuerbar heizen»

Kostenlose Beratung zu erneuerbaren Alternativen beim Ersatz von Öl-, Gas- oder Elektroheizungen.

Beratungsanbieter: Liste der unabhängigen Impulsberater:innen auf der folgenden Webseite

Webseite: https://www.energieschweiz.ch/modernisieren/impulsberatung-erneuerbarheizen/

Anbieter: Bundesamt für Energie, EnergieSchweiz

Öffentliche Baselbieter Energieberatung (ÖBE)

Neutrale Erstberatung zu Heizungsersatz, Gebäudesanierung und erneuerbaren Energien.

Beratungsanbieter: Primeo Energie, EBL und BKW

Webseite: www.energiepaket-bl.chExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.

Anbieter: Kanton Basel-Landschaft, Energiepaket Baselland

Neben Beratungen werden auch konkrete Massnahmen und Investitionen gefördert, wie Heizungsersatz, Gebäudesanierungen, Photovoltaik, effiziente Geräte oder steuerliche Abzüge. Auch Anschlüsse an den Fernwärmeverbund Aesch werden durch kantonale Förderbeiträge und zusätzliche Vergünstigungen von Primeo Energie unterstützt. Eine Übersicht über Förderprogramme finden Sie auf www.energiefranken.chExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.

Wie muss vorgegangen werden, um Förderbeiträge zu erhalten?

  • Reichen Sie das vollständig ausgefüllte Antragsformular (inkl. aller erforderlichen Unter­lagen) vor Beginn eines Projektes ein.
  • Die Gesuche werden in der Reihenfolge ihres Einganges berücksichtigt. Unvollständige Gesuche werden zurückgestellt, bis alle Unterlagen und Angaben vollständig eingegangen sind.
  • Warten sie auf die schriftliche Förderzusage der Gemeinde Aesch. Diese erfolgt, wenn die erforderlichen Bedingungen (siehe Homepage) erfüllt sind, und die im laufenden Kalenderjahr verfügbaren Budgetmittel ausreichen.
  • Führen sie Ihre Massnahme nach Erhalt der schriftlichen Förderzusage, bis Ende November 2026 durch.
  • Reichen bis spätestens Dienstag, 15. Dezember das ausgefüllte Abschlussformular, zusammen mit der Dokumentation der geleisteten Arbeiten und der Rechnung des Beratungsunternehmens ein.
  • Nach positiver Prüfung der erforderlichen Abschlussunterlagen erhalten Sie die Auszahlung auf das von Ihnen im Antrag angegebenen Konto.

Sollten Sie Ihre zugesicherte Massnahme im laufenden Jahr nicht wie geplant umsetzen können, oder wurde Ihr Gesuch auf Grund ausgeschöpfter Mittel aus dem Förderbudget abgelehnt, wird Ihr Gesuch zur Förderung im Folgejahr vorgemerkt. Allerdings verfällt die Zusicherung per Ende Jahr und muss wie folgt neu beantragt werden:

Um das vorgemerkte Gesuch zu Beginn des neuen Kalenderjahres erneut zu aktivieren, müssen Sie dies der Gemeinde schriftlich mitteilen. Sind die Angaben vollständig und entsprechen sie immer noch den Förderbedingungen, bzw. dem kommunalen Förderkonzept des Folgejahres, wird es erneut in der Reihenfolge des vollständigen Eingangs im Folgejahr berücksichtigt.

Bitte beachten sie, dass die (kommunalen) Förderungen (bzw. das kommunale Förderkonzept) am Ende des Kalenderjahres vom Gemeinderat geprüft und abhängig von den Entwicklungen entweder weitergeführt oder angepasst werden kann.

Die jeweils gültigen Förderbedingungen sind auf der Website der Gemeinde Aesch einsehbar.

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