Feuerungskontrolle
Die Geschäftsstelle Feuerungskontrolle (GFK, Herr Waelchli, info@gfkbl.ch) macht für die Gemeinde Aesch die administrativen Aufgaben im Zusammenhang mit den Feuerungskontrollen (Öl, Gas und Holz).
Sie können selbst entscheiden, wer bei Ihrer messpflichtigen Anlage die Feuerungskontrolle durchführen wird. Die Fachperson, welche die Messung durchführt, muss sich mit der Zulassungsnummer der Procal ausweisen können und im Internet auf http://www.feuko.ch überprüfbar sein. Nachdem die Kontrolle - durch eine Fachperson - durchgeführt wurde, stellt diese dem Anlagebetreiber resp. der Anlagebetreiberin eine Rechnung (gemäss Gebührenordnung).
Alle Bestimmungen finden sie im Reglement über die Öl- und Gasfeuerungskontrolle vom
19. Juni 2024 der Gemeinde Aesch sowie in der Luftreinhalte-Verordnung (LRV) des Bundes vom 16. Dezember 1985 (Stand am 1. Januar 2022)
Preise: siehe Gebührenordnung
Zugehörige Objekte
Nummer | Name | Inkrafttreten |
---|---|---|
7.3.1-1 | Reglement über die Öl-, Gas- und Holzfeuerungskontrolle | 19. Juni 2024 |
7.3.1-1.1 | Verordnung zum Reglement über die Öl-, Gas- und Holzfeuerungskontrolle | 19. Juni 2024 |