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Jugendförderungsbeiträge

Die Gemeinde Aesch unterstützt die aktive Jugendförderung in Sport und Kultur und erachtet die Tätigkeit der Vereine als wichtigen Beitrag für das Gemeindewohl. Sie engagieren sich in der Jugendförderung indem sie einen wichtigen Beitrag für einen fairen und gewaltfreien Umgang miteinander leisten und bieten dadurch eine sinnvolle Freizeitgestaltung.

Der Gemeinderat unterstützt Vereine au Aesch BL, welche sich in der Jugendförderung engagieren gezielt und direkt mit Förderungsbeiträgen.

Voraussetzungen für die Beantragung und den Erhalt von Jugendförderungsbeiträgen

  • Der Verein muss mindestens 5 Vereinsmitglieder unter 18 Jahren haben und diese gezielt betreuen und unterrichten.
  • Die Betreuung und Leitung erfolgt durch engagierte Jugendleiter:innen (Jugendtrainer: innen, Jugendbetreuer: innen oder Jugendinstruktor:innen) die mindestens 18 Jahre alt sind und/oder einen entsprechenden Leiter:innen-Kurs besucht haben. In Ausnahmefällen kann die Leitungsfunktion auch von einer unter 18 Jahre alten Personen ohne entsprechende Ausbildung / Leitungskurs übernommen werden, wenn für den betreffenden Bereich (Sportart) keine Ausbildung resp. Kein Leitungskurs angeboten wird.
  • Jugendförderungsgelder erhalten nur diejenigen Aescher-Vereine, die ein Gesuch gestellt und die entsprechenden Formulare ordnungsgemäss ausgefüllt und fristgerecht eingereicht haben.

Keine Jugendförderungsbeiträgen erhalten

  • Politische Parteien
  • Vereine mit extremistischer Gesinnung und Ideologie
  • Vereine mit kommerzieller Ausrichtung und unüblich hohen Mitgliederbeiträgen
  • Vereine in denen Trainings-, Betreuungs- und Unterrichtsstunden für Jugendliche kostenpflichtig sind und separat erhoben werden, also nicht im jährlichen Mitgliederbeitrag eingeschlossen sind.
  • Vereine mit Vereinssitz ausserhalb von Aesch BL

Entsprechende Gesuchsformulare sind bei der Gemeindeverwaltung am Schalter der Einwohnerdienste erhältlich oder können untenstehend heruntergeladen (Dokumente) werden.

Ausgefüllte Formulare müssen bis Ende November des aktuellen Jahres bei der Gemeinde Aesch, Geschäftsbereich Gesellschaft, Hauptstrasse 23, 4147 Aesch oder besser per E-Mail eingereicht werden. Die Berechnung und Auszahlung erfolgen jeweils im 1. Quartal des Folgejahres.

Weitere Auskünfte erteilt Ihnen gerne Manuela Walker, manuela.walker@aesch.bl.ch,         061 756 77 14

 

Zugehörige Objekte

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