Nachtparking
Es ist nur mit behördlicher Bewilligung gestattet, Motorfahrzeuge bis zu 1000 kg Nutzlast über Nacht regelmässig auf öffentlichem Grund oder auf allgemein zugänglichen gemeindeeigenen Parkplätzen abzustellen.
Wer über keinen Privatparkplatz verfügt wird gebeten, eine entsprechende Bewilligung einzuholen, resp. das betreffende Kontrollschild bei der Gemeindepolizei zu melden.
Die Gebühren werden halbjährlich in Rechnung gestellt.
Preis
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Fachbereich Sicherheit | 061 756 77 25 | gemeindepolizei@aesch.bl.ch |
Nummer | Name | Inkrafttreten |
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7.7-1 | Reglement über das nächtliche Dauerparkieren auf öffentlichem Grund | 1. Juni 1999 |