Feuerwehr
Die Einsatzkosten für Hilfeleistungen fallen grundsätzlich zu Lasten der Gemeinde.
Bei vorsätzlicher oder grobfahrlässiger Schadenverursachung werden die Einsatzkosten vom Verantwortlichen zurückgefordert.
Für die Kosten folgender Einsätze kann dem Betroffenen Rechnung gestellt werden:
a) Ölwehreinsätze
b) Strahlenschutzeinsätze
c) Autobrände im Freien
d) Leitungsbrüche im Gebäudeinnern
e) vorsorgliche Brandwache bei Veranstaltungen
f) Verkehrsdienst bei Grossanlässen
g) bei freiwilligen Einsätzen
h) bei sich häufenden Fehlalarmen
Preis
Zugehörige Objekte
Nummer | Name | Inkrafttreten |
---|---|---|
5.5-1 | Statuten der Stützpunkt- und Regionalfeuerwehr Birs | 1. Januar 2025 |
5.5-2 | Reglement über die Feuerwehrdienstpflicht und die Ersatzabgabe | 1. Januar 2025 |
6.4-1 | Gebührenordnung und Regieansätze | 1. Mai 2024 |