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Reklamen

Wenn Sie an der Fassade Ihres Geschäfts, Ladens oder Ihres Bürogebäudes eine Reklametafel, Firmenschrift oder Leuchtreklame anbringen resp. auf Allmend eine Aussenreklame (Plakatstellen, Werbefahnen etc.) aufstellen möchten, dann benötigen Sie eine Bewilligung der Gemeinde.

Für die Erteilung einer Bewilligung wird eine Gebühr, gemäss der vom Gemeinderat erlassenen Gebührenordnung in Abhängigkeit von Grösse und Art der Reklameeinrichtung von Fr. 50.00 bis Fr. 1'000.00 erhoben.

Das Reklamereglement und dessen Verordnung wurde neu überarbeitet und an der Gemeindeversammlung vom 19. Juni 2024 mit grossem Mehr beschlossen sowie am 23. August 2024 vom Regierungsrat genehmigt.

Preis

Diverse

Zugehörige Objekte

Name
Reklamereglement Gemeinde Aesch (PDF, 3.26 MB) Download 0 Reklamereglement Gemeinde Aesch
Reklameverordnung Gemeinde Aesch (PDF, 155.66 kB) Download 1 Reklameverordnung Gemeinde Aesch
Gebührenordnung Reklamen (PDF, 422.26 kB) Download 2 Gebührenordnung Reklamen
Reklamen Anhänge (PDF, 2.01 MB) Download 3 Reklamen Anhänge
Reklamegesuch_Formular (PDF, 343.01 kB) Download 4 Reklamegesuch_Formular
Name VornameFunktionAmtsantrittKontakt
Nummer Name Inkrafttreten
7.6-2 Reglement über Reklameeinrichtungen 23. August 2024
7.6-2.1 Verordnung zum Reglement über die Reklameeinrichtungen 23. August 2024