Kleinbaugesuche (Gemeinde)
Für Einfriedungen zwischen Nachbarn, die nicht an die Allmend (öffentliche Strasse oder Platz) grenzen, muss kein Kleinbaugesuch eingereicht werden.
Für das Kleinbaugesuch benötigen Sie einen Situationsplan mit eingetragenem und vermasstem Standort (online abrufbar unter http://www.geoview.bl.ch)
Kontakt
Zugehörige Objekte
Name |
---|
Name Vorname | Funktion | Telefon | Kontakt |
---|
Name | Telefon | Kontakt |
---|---|---|
Fachbereich Raumplanung | 061 756 77 50 | sekretariat.bauabteilung@aesch.bl.ch |