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Kleinbaugesuche (Gemeinde)

Unbeheizte Kleinbauten und Einfriedungen
Für unbeheizte Kleinbauten und Einfriedungen kann ein Gesuch direkt bei der Gemeinde eingereicht werden. Kleinbauten dürfen dabei die maximalen Masse von einer Grundfläche von 12 m2 und einer Gebäudehöhe von 2.50 m nicht überschreiten.

Für Einfriedungen zwischen Nachbarn, die nicht an die Allmend (öffentliche Strasse oder Platz) grenzen, muss kein Kleinbaugesuch eingereicht werden.

Für das Kleinbaugesuch benötigen Sie einen Situationsplan mit eingetragenem und vermasstem Standort (online abrufbar unter http://www.geoview.bl.ch)

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