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Kinder- und Jugendmedizin

Das Ziel der allgemeinen Kinder- und Jugendmedizin ist die Betreuung der kranken und gesunden Kinder und Adoleszenten von der Geburt bis zum Abschluss der Adoleszenz unter Berücksichtigung des familiären und sozialen Umfeldes.

Kinder- und Jugendzahnpflege

Sie sind mit Ihrer Familie neu nach Aesch gezogen. Sobald Ihr/e Kind/er in den Kindergarten gehen oder schulpflichtig sind haben Sie die Möglichkeit, den Dienst der Kinder- und Jugendzah…
Sie sind mit Ihrer Familie neu nach Aesch gezogen. Sobald Ihr/e Kind/er in den Kindergarten gehen oder schulpflichtig sind haben Sie die Möglichkeit, den Dienst der Kinder- und Jugendzahnpflege in Anspruch zu nehmen. Mit dem Beitritt bieten Ihnen die Zahnärztinnen und Zahnärzte zusammen mit den Verantwortlichen der Gemeinden und des Kantons folgende Dienstleistungen für Ihre Kinder an:
  • Regelmässige Kontrolle der Zähne bis zur Mündigkeit
  • Vorbeugende Massnahmen gegen Karies und Parodontitis (Erkrankung des Zahnbettes)
  • Behandlung von Karies und Zahnstellungsanomalien
  • Reduzierter Tarif für alle notwendigen Behandlungen
  • Sozialbeitrag gemäss den gesetzlichen Bestimmungen (massgebend: steuerbares Einkommen und Vermögen sowie Kinderzahl)

Aus diesen Gründen empfehlen wir Ihnen den Beitritt zur Kinder- und Jugendzahnpflege der Gemeinde Aesch. Für die zahnärztliche Versorgung Ihres Kindes haben Sie freie Zahnarztwahl im Kanton Baselland. Als Beilage erhalten Sie eine Liste der Zahnärzte, die den grössten Teil der Patientinnen und Patienten der Kinder- und Jugendzahnpflege Aesch betreuen.

Kinder mit einer Verzichtserklärung können zu einem späteren Zeitpunkt nur aufgenommen werden, wenn Ihre Zähne keine Mängel aufweisen. Andernfalls sind die Zähne vorgängig auf privater Basis sanieren zu lassen.

Bei einem allfälligen Wohnortwechsel bitten wir Sie, sich bei der Kinder- und Jugendzahnpflege der neuen Wohnortgemeinde wieder anzumelden.

Wir bitten Sie, die Beitrittserklärung auszufüllen und an das Gemeindezentrum Aesch, Herrn Angelo Bosco zu senden. (bis spätestens 30 Tag nach Ihrem Zuzug)



Für weitere Auskünfte stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.

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