Der Kanton Basel-Landschaft erlässt ein absolutes Feuerverbot im Freien
Neue zusätzliche Massnahme
Aufgrund der geschilderten Lage verfügt der Kanton Basel-Landschaft per 24. Juli 2026, 12.00 Uhr, bis auf Widerruf folgende zusätzliche Massnahme:
- Es ist verboten, im Freien Feuer zu entfachen. Davon ausgenommen ist die Verwendung von Gas- und Elektrogrills im Siedlungsgebiet.
Vorsicht im Wald
Aufgrund der anhaltenden Trockenheit leidet der Wald stark unter Trockenstress und es muss mit spontanen Astabbrüchen und umstürzenden Bäumen gerechnet werden. Deshalb ist bei Waldbesuchen erhöhte Aufmerksamkeit geboten. Allfällige Absperrungen sind zwingend einzuhalten.
Bestehende Massnahmen (weiterhin gültig)
- Feuerwerk: Es gilt ein absolutes Feuerwerksverbot im ganzen Kanton.
- Motorfahrzeuge: Verboten ist das Abstellen von Motorfahrzeugen auf Grünflächen, Stoppelfeldern, Feldern und Wiesen.
- Wasserentnahme: Für sämtliche Fliessgewässer im Kanton gilt ein generelles Wasserentnahmeverbot. Dies gilt namentlich auch für von der Bau- und Umweltschutzdirektion bewilligte Wasserentnahmen. Davon ausgenommen sind die Birs und der Rhein.
- Ergolz: Das Bade-, Betretungs- und Fischereiverbot an der Ergolz gilt von Sissach (ARA Ergolz 1) bis zur Mündung in den Rhein.
- Waldbrandgefahr: Generell verboten ist das Steigenlassen von Himmelslaternen beziehungsweise Heissluft-Ballons – unabhängig davon, ob diese gekauft oder selbst hergestellt wurden –, die durch offenes Feuer angetrieben werden. Zudem ist es untersagt, brennende Zigaretten, andere Raucherwaren oder Streichhölzer wegzuwerfen.
- Birs: Bade- und Betretungsverbot für Menschen und Tiere sowie Fischereiverbot am Unterlauf der Birs.
Die bereits bestehenden Massnahmen und aktuellsten Infos sind jeweils auf der Kantonalen Online-Informations-Plattform «Trockenheit»Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. zu finden.
Kanton Basellandschaft
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