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Opferhilfe beider Basel

Wurden Sie oder nahe Angehörige durch eine Straftat verletzt? Dann haben Sie gemäss Opferhilfegesetz (OHG) Anspruch auf kostenlose Beratung und Unterstützung durch die Opferhilfe.

Im Auftrag der Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft erbringt die Opferhilfe beider Basel folgendes Angebot:

Wir beraten wir Sie in sozialen, psychologischen, rechtlichen, versicherungsrechlichen, medizinischen und finanziellen Fragen.

Auf Wunsch begleiten wir Sie bei Behördengängen und im Strafverfahren. Und wir helfen Ihnen, das erlittene Unrecht zu verarbeiten.

Rufen Sie uns an

Kontakt

Opferhilfe beider Basel
Steinengraben 5
4051 Basel

Tel. 061 205 09 10
Fax 061 205 09 11
info@opferhilfe-bb.ch

Website

Öffnungszeiten

nach telefonischer Vereinbarung