Förderbeiträge
Alle Infos zu den Fördermassnahmen:
E-Ladestationen und Plug & Play-Solaranlagen
Im neuen kommunalen Förderprogramm unterstützt die Gemeinde Aesch seit Februar 2025 die Grundinstallation von Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Mehrparteienhäusern (Wohngebäude) sowie Plug & Play Solaranlagen (Balkonkraftwerke).
Untenstehend sind alle wichtigen Informationen zur Einreichung der Fördergesuche aufgelistet. Um von den laufenden Energieförderungen zu profitieren, muss ein Projekt bis Ende Jahr fertig umgesetzt worden sein.
1. Elektrofahrzeug-Ladestationen für Mehrfamilienhäuser
Ein häufiges Hindernis für den Umstieg auf ein Elektroauto ist die fehlende Lademöglichkeit zu Hause – besonders in Mehrparteienhäusern (Wohngebäude). Während Eigenheimbesitzende problemlos eine private Ladestation installieren können, sind Mieter:innen und Stockwerkeigentümer:innen oft auf eine gemeinschaftliche Lösung angewiesen. In vielen Einstellhallen fehlt jedoch die notwendige Infrastruktur. Um diese Hürde zu überwinden, unterstützt die Gemeinde die Installation einer grundlegenden Ladeinfrastruktur in Mehrparteiengebäuden. So wird ein wichtiger Beitrag zur Förderung der Elektromobilität geleistet.
Die Realisierung einer E-Ladeinfrastruktur-Grundinstallation kann mit einer kostenlosen Erstberatung der Energie-Region Birsstadt gestartet werden (Anmeldung per E-Mail an sekretariatbauabteilung@aesch.bl.ch).
Ein Webinar zur Installation von E-Ladestationen in Mehrparteienhäusern kann hier auf YouTube nachgeguckt werden. Das Video ist im Rahmen einer Online-Beratung für die Gemeinden der Energie-Region Birsstadt entstanden.
Das wird gefördert
Konkret wird die Ladeinfrastruktur-Grundinstallation «SIA 2060C1 Power to Garage» gefördert. Sie besteht im Wesentlichen aus einer Steuerung (Lade-Lastmanagement), Kommunikationseinrichtungen und Stromzuleitung zu den Parkfeldern.
Wallboxen können bei Bedarf zusammen mit der Grundinstallation montiert werden, werden jedoch nicht gefördert. Ein Kabelkanal ohne Zuleitung berechtigt nicht zur Förderung.
Höhe der Förderbeiträge
Die Höhe der Förderung wird anhand der Anzahl Parkplätze für Anwohnende bestimmt, welche mit der Grundinstallation versorgt werden können (bzw. mit Strom- und Kommunikationsleitungen an die Grundinstallation verbunden sind) und die somit mit einer eigenen Ladestation (Wallbox) ausgerüstet werden können. Die Ladestationen können gleichzeitig mit der Grundinstallation oder später installiert werden. Dies hat keine Auswirkungen auf die Förderung.
Die Förderung beträgt CHF 500.- pro erschlossenem Abstellplatz, maximal 50 Prozent der Kosten und maximal CHF 5‘000.- pro Wohnobjekt. Es müssen mindestens vier Parkplätze erschlossen werden.
Was wird nicht gefördert?
Nicht förderberechtigt sind:
- Parkplätze für Motorräder oder E-Bikes
- Parkplätze für Besucher:innen
- Kommunale Tiefgaragen sind nicht förderberechtigt.
- Bestehende Anlagen,
- Anlagen, deren Arbeiten vor Erteilung der Zusage begonnen haben
Bei Anlagen in einer Mischnutzung (z. B. Parkplätze für Wohnen und Unternehmen in derselben Tiefgarage) dürfen ausschliesslich Parkplätze für Bewohner:innen von Mehrparteienhäusern gezählt werden zur Berechnung des Förderbeitrags – egal ob Stockwerkeigentümer:innen oder Mieter:innen.
Diese Unterlagen müssen Eingereicht werden zur Förderung von E-Ladeinfrastruktur
Förderantrag und einzureichende Unterlagen (vor Bestellung):
- Schriftlicher Förderantrag mit Koordinaten der Liegenschaft, des Eigentümers und der Verwaltung sowie Beschrieb des Vorhabens
- Offerte des beauftragten Installateurs/Elektrikers
- Bilder der Orte, an denen die Installation geplant ist (inkl. der Parkplätze)
Abschlussunterlagen (einzureichen bei der Gemeinde bis am 31.12.25):
- Bilder der Installation
- Schlussabrechnung
- Sicherheitsnachweis vom Installateur/Elektriker (Tipp: setzen Sie sich dafür frühzeitig mit dem Installateur/Elektriker in Verbindung)
Unterlagen per Mail oder Post einreichen an:
Gemeinde Aesch
Fachbereich Umwelt/ Energie/ Landschaft
Hauptstrasse 29
4147 Aesch
Tel. 061 756 77 50
sekretariatbauabteilung@aesch.bl.ch
2. Plug & Play-Solaranlagen (Balkonkraftwerke)
Grosse Teile der Bevölkerung haben die Möglichkeit, ganz einfach eine Plug & Play-Solaranlage zu installieren. Diese Anlagen stehen mit ihrer kleinen Stromproduktion nicht in Konkurrenz mit konventionellen Anlagen, die vom Bund mit namenhaften Beträgen gefördert werden. Zudem belasten Plug & Play-Anlagen das Stromnetz nicht. Mit ihrer niedrigen Leistung erfolgt aufgrund des Grundverbrauchs eines Haushalts (Kühlschrank etc.) keine merkliche Rückspeisung ins Netz. Die Überschussenergie wird von Primeo Energie zum gleichen Tarif wie bei Dachanlagen vergütet.
Das braucht es für die Installation einer Plug & Play-Solaranlage
Für eine Plug & Play-Solaranlage wird lediglich ein Platz zum Aufstellen oder Aufhängen der Anlage sowie eine Aussensteckdose benötigt. Das Einverständnis des Vermieters muss eingeholt werden. Die Anlage muss Primeo Energie gemeldet werden. Ist die Anlage in der Kernzone, im Geltungsbereich eines Ortsbild- oder Denkmalschutzinventars, im Geltungsbereich einer denkmalpflegerischen Schutzanordnung oder in einem Quartierplan vorgesehen, muss das mit der Einreichung des Gesuches der Gemeinde mitgeteilt werden. Anschliessend kann die Anlage direkt installiert werden.
So wird gefördert
Der Förderbetrag beträgt 25% des Kaufpreises, maximal jedoch CHF 200.00. Der Förderbeitrag orientiert sich am Kaufpreis. Es wird eine Anlage pro Haushalt gefördert.
Es werden nur Anlagen von 250 W bis 600 W Leistung gefördert. Die Anlage muss steckerfertig (vollständig betriebsbereit) sein. Das heisst: PV-Modul, Wechselrichter, Fehlerstrom-Schutzeinrichtung oder -Überwachungseinheit und Netzanschlusskabel bilden eine Einheit. Das Produkt muss auf der Website www.topten.ch gelistet sein (Tipp: suchen nach «Plug & Play Solaranlagen» mit Filter auf 600 W).
Bestehende Anlagen, sowie vor Erteilung der Zusage bestellte Anlagen, sind nicht anspruchsberechtigt.
Diese Unterlagen müssen Eingereicht werden
zur Förderung von Plug and Play-Anlagen
Förderantrag und einzureichende Unterlagen (vor Bestellung):
- Schriftlicher Förderantrag an Fachbereich Energie / Umwelt / Landschaft (Email oder Brief) mit Koordinaten der Wohnung (eindeutige Wohnungsidentifizierung), Link zur Anlage auf topten.ch und Angabe ob es sich um die Kernzone, den Geltungsbereich eines Ortsbild- oder Denkmalschutzinventars, den Geltungsbereich einer denkmalpflegerischen Schutzanordnung oder in einem Quartierplan handelt
- Kopie der Anmeldung bei Primeo inkl. Konformitätserklärung
- Einverständnis des Vermieters.
Abschlussunterlagen (einzureichen bei der Gemeinde bis am 31.12.25):
- Kaufquittung
- Bild der Installation
Wir danken allen Teilnehmenden des Aescher Energieförderprogramms für ihren Beitrag zu einem nachhaltigen Umgang mit Energie- und Ressourcen.
Wichtige Infos zur Einreichung von Fördergesuchen
E-Ladestationen und Plug & Play Solaranlagen
Bitte beachten Sie folgende Schritte zur Einreichung Ihres Gesuchs und zur Abschlussmeldung nach umgesetzter Massnahme.
Vorgehen vor der Umsetzung
- Bitte reichen Sie den Förderantrag mit den Unterlagen rechtzeitig vor der Umsetzung Ihrer Installation ein (Ladeinfrastruktur-Grundinstallation für Mehrparteienhäuser und/oder Plug & Play Solaranlage).
- Es können Anträge für Anlagen eingereicht werden, die 2025 realisiert und in Betrieb genommen wurden.
- Für Vorhaben, die erst 2026 installiert werden können, kann ein Antrag erst ab 01.01.2026 eingereicht werden, vorausgesetzt das Förderprogramm wird dann gleichermassen weitergeführt. Dies wird im November 2025 entschieden und kommuniziert – basierend auf der sich zurzeit in der Ausarbeitung befindenden kommunalen Energiestrategie.
- Gestützt auf die Angaben und in Anwendung der geltenden Förderbedingungen prüft die Gemeinde die Unterlagen und sichert die Höhe des Förderbetrags zu. Bitte rechnen Sie dafür in Ihrer Planung bis ca. 30 Tage ein.
- Im Falle von Liquiditätsengpässen kann eine Auszahlungsliste eingeführt werden. Die Auszahlung erfolgt in einem solchen Fall erst 2026. Es können nur Förderungen bis zum doppelten Betrag des Förderbudgets zugesichert werden.
- Die Berücksichtigung der Anträge erfolgt nach Reihenfolge der Eingänge bei der Gemeinde (Eingangsstempel, bzw. gegebenenfalls bei Vorliegen der vollständigen Unterlagen).
- Beitragszusicherungen sind bis am 31.12.2025 gültig. Sind die Arbeiten bis zu diesem Datum nicht abgeschlossen, oder die Abschlussunterlagen nicht bei der Gemeinde eingetroffen, verfällt der Förderbeitrag.
- Hinweis: Relevant ist diese Regelung hauptsächlich für Ladeinfrastruktur-Grundinstallationen, da sich Planung, Bau und Inbetriebnahme über mehrere Wochen hinziehen können. Entsprechend sollte so geplant werden, dass die Installation im Oktober abgeschlossen werden kann und die Abschlussunterlagen circa Ende November 2025 vorliegt.
- Massgebend für den auszuzahlenden Förderbeitrag sind die realisierten Massnahmen, die den Bedingungen des Förderprogramms entsprechen. Wird das Projekt während der Ausführung abgeändert, kann dies zur Kürzung des Förderbeitrags führen (aber in keinem Fall zur Auszahlung von einem höheren Betrag als zugesichert). Im Falle unrichtiger Angaben oder bei Nichteinhaltung der festgelegten Auflagen und Bedingungen, wird die Förderzusage widerrufen und ein bereits ausbezahlter Beitrag kann samt Zinsen zurückgefordert werden.
Vorgehen nach der Umsetzung
- Bitte reichen Sie Ihre Abschlussunterlagen bis spätestens 31.12.2025 ein.
- Nachdem die Gemeinde die Abschlussunterlagen geprüft hat (nach Möglichkeit innert 30 Tagen), wird eine Auszahlungsverfügung erstellt und der Förderbeitrag wird überwiesen.
- Der Förderbeitrag wird anhand der eingereichten Abschlussunterlagen berechnet. Abweichungen von der ursprünglichen Förderzusage sind daher möglich. Wird das Projekt während der Ausführung abgeändert, kann dies zur Kürzung des Förderbeitrags führen (aber in keinem Fall zur Auszahlung von einem höheren Betrag als zugesichert).
Online-Webinar zur Installation von E-Ladestationen in Mehrparteienhäusern
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