Bescheinigungen
Adressauskünfte
Kommerzielle und private Adressanfragen können nur beantwortet werden, wenn sie in schriftlicher Form unter Beilegung von CHF 10.00 pro Adresse eingehen.
Bei Rechnungsstellung wird zusätzlich eine Bearbeitungsgebühr von CHF 10.00 erhoben.
Adresslisten (CHF 00.30 pro Adresse) werden nur für nicht kommerzielle Organisationen und Institutionen erstellt. Bearbeitungsgebühr bei Postversand CHF 10.00.
Adressetiketten (CHF 00.30 pro Adresse). Bearbeitungsgebühr bei Postversand CHF 10.00.
Einladungsschreiben für ausländische Gäste
Ihr Gast hat das Besuchervisum grundsätzlich bei der für seinen Wohnort zuständigen schweizerischen Auslandvertretung im Heimatland zu beantragen.
Diese entscheidet, ob eine Garantieerklärung des Gastgebers erforderlich ist und händigt, wenn nötig, dem Gast das Formular aus.
Ihr Gast ergänzt das Formular und leitet es an die garantierende Person weiter.
Sie als Gastgeberin oder Gastgeber unterzeichnen die Garantieerklärung und kommen am Schalter der Einwohnerkontrolle vorbei.
Mit folgenden Unterlagen:
- einen Zahlungsnachweis der letzten Mietzahlung
- einen Zahlungsnachweis der Krankenkasse (ganze Familie)
- eine Kopie der Lohnabrechnungen der letzten drei Monate
- aktuelle Kontoauszüge sämtlicher Bank- und Postkonten
Mit diesen Unterlagen wird abgeklärt, ob die garantierende Person in der Lage ist, der eingegangenen Verpflichtung nachzukommen.
Das Formular wird anschliessend an das Amt für Migration weitergeleitet.
Handlungsfähigkeitszeugnis
Heimatausweis
Ziehen Sie als Wochenaufenthalter/in in eine andere Gemeinde?
Am Schalter der Einwohnerkontrolle erhalten Sie einen Heimatausweis, der bestätigt, dass Sie den zivilrechtlichen Wohnsitz in unserer Gemeinde behalten, hier weiterhin stimmberechtigt und steuerpflichtig bleiben.
Der Ausweis wird im Normalfall für die Dauer eines Jahres ausgestellt, für Studentinnen und Studenten höchstens drei Jahre und für eine Firmen beträgt die Dauer fünf Jahre.
Lebensbescheinigung
Sie erhalten die Lebensbescheinigung gegen Vorweisung eines Personalausweises direkt am Schalter der Einwohnerkontrolle.
Lernfahrausweis
Das Gesuchsformular für die Ausstellung eines Lernfahrausweises können Sie beim Einwohnerdienst, dem kantonalen Polizeiposten oder der Motorfahrzeugkontrolle beziehen.
Im Internet finden Sie das Formular und weitere interessante Infos unter: https://www.baselland.ch/politik-und-behorden/direktionen/sicherheitsdirektion/motorfahrzeugkontrolle?searchterm=motorfahrzeugkontrolle
Wenn Sie das Formular ausgefüllt, bei einem Optiker oder Augenarzt einen Sehtest durchgeführt und den Fragekatalog beantwortet haben, lassen Sie Ihre Personalien von der Einwohnerkontrolle bestätigen. Die Person, welche den Antrag stellt, muss persönlich bei der Einwohnerkontrolle vorbeikommen.
Wir nehmen das vollständig ausgefüllte Gesuch mit einem farbigen Passfoto pro FZ-Kategorie und dem gültigen Nothelferausweis im Original (nicht älter als 6 Jahre) und Kopie IDK/Pass oder Ausländerausweis entgegen und lassen die Unterlagen der Motorfahrzeugkontrolle in Füllinsdorf zur Weiterbearbeitung zukommen.
Ihren Lernfahrausweis bekommen Sie dann direkt von der Motorfahrzeugkontrolle zugestellt.
Strafregisterauszug
Kosten: Fr. 20.00
Der Auszug wird Ihnen innert ein paar Tagen per A-Post zugestellt.
Umschrieb ausländischer Führerausweis
Umschrieb ausländischer Führerausweis
Sind Sie Inhaber/in eines ausländischen Führerausweises?
Wenn Sie mehr als ein Jahr in der Schweiz wohnen, ist der schweizerische Führerausweis erforderlich. Es kann jederzeit - also auch vor Ablauf der zwölfmonatigen Frist - ein Gesuch um Erteilung eines schweizerischen Führerausweises gestellt werden.
Die Bestätigung der Personalien ist bei uns kostenlos.
Das Formular für das Umschreiben des ausländischen Führerausweises können Sie persönlich, telefonisch, per Fax oder E-Mail bestellen oder von der Internetseite der Motorfahrzeugkontrolle herunterladen.
Füllen Sie das Gesuchsformular vollständig aus und führen Sie bei einem Optiker oder Augenarzt einen Sehtest durch. Danach lassen Sie Ihre Personalien beim Einwohnerdienst bestätigen.
Wir nehmen das vollständig ausgefüllte Gesuch, ein farbiges Passfoto, eine Kopie des Ausländerausweises und den ausländischen Führerausweis (Original) entgegen und lassen die Unterlagen direkt der Motorfahrzeugkontrolle (MFK) in Füllinsdorf zukommen.
Unterschriftenbeglaubigungen
Die Beglaubigung sagt nichts über den Inhalt des unterzeichneten Dokumentes aus, z.B. ob der Unterzeichnende mit dem Inhalt einverstanden ist oder nicht. Dies im Unterschied zu der öffentlichen Beurkundung eines Vertrages oder einer Erklärung.
Diejenige Person, welche ihre Unterschrift beglaubigen lassen will, muss persönlich am Schalter der Einwohnerdienste vorsprechen und sich mit einem der folgenden Ausweispapiere ausweisen:
- Pass
- Identitätskarte
- Führerausweis
(Ausländerausweis gilt nicht!)
Vergessen Sie nicht das Dokument, auf welchem die Beglaubigung angebracht werden soll, mitzunehmen.
Unterschriften von Personen die nicht anwesend sind, werden grundsätzlich nicht beglaubigt.
Wohnsitzbestätigung/Niederlassungsbescheinigung
Wir stellen Ihnen gerne eine Wohnsitzbestätigung/Niederlassungsbescheinigung aus, welche Ihre Adresse und die Wohnsitzdauer in unserer Gemeinde bestätigt.
Sie können die Wohnsitzbestätigung/Niederlassungsbescheinigung persönlich direkt am Schalter Einwohnerdienste beziehen oder telefonisch bestellen.
Die Bestätigung wird nur an die Person ausgehändigt, für welche sie ausgestellt wurde. Ansonsten benötigen wir eine schriftliche oder telefonische Einwilligung.
Wenn wir die Bestätigung per Post zusenden sollen, kommen noch Fr. 10.-- Bearbeitungsgebühr dazu.
Zivilstandsausweise
Brauchen Sie einen Personenstandsausweis?
Den Personenstandsausweis können Sie beim zuständigen Zivilstandsamt Ihres Heimatortes bestellen.
https://www.baselland.ch/politik-und-behorden/direktionen/sicherheitsdirektion/zivilrechtsverwaltung/zivilstandsamt/infos-personen
Brauchen Sie einen Geburtsschein?
Den Geburtsschein erhalten Sie beim zuständigen Zivilstandsamt Ihres Geburtsorts. Sind Sie z.B. im Spital in Basel geboren, müssen Sie den Geburtsschein beim Zivilstandsamt Basel-Stadt, Rittergasse 11, 4010 Basel, bestellen.
https://www.bdm.bs.ch/Zivilstand/Weitere-Registerauszuege.html (Basel)
Brauchen Sie einen Eheschein?
Den Eheschein können Sie beim zuständigen Zivilstandsamt Ihres Trauungsorts (Ziviltrauung) bestellen.
Brauchen Sie einen Familienschein?
Den Familienschein können Sie beim zuständigen Zivilstandsamt Ihres Heimatortes bestellen.
https://www.baselland.ch/politik-und-behorden/direktionen/sicherheitsdirektion/zivilrechtsverwaltung/zivilstandsamt
Brauchen Sie einen Todesschein?
Den Todesschein können Sie beim zuständigen Zivilstandsamt des Todesorts bestellen.