Kopfzeile

Inhalt

Bescheinigungen

Adressauskünfte

Die basellandschaftlichen Gemeindeverwaltungen bzw. Einwohnerkontrollen sind berechtigt, Privatpersonen auf Anfrage hin amtlichen Namen, Familiennamen, Geschlecht, Geburtsdatum sowie Woh…

Die basellandschaftlichen Gemeindeverwaltungen bzw. Einwohnerkontrollen sind berechtigt, Privatpersonen auf Anfrage hin amtlichen Namen, Familiennamen, Geschlecht, Geburtsdatum sowie Wohn- und Zustelladresse von Einzelpersonen, die in der Gemeinde wohnen, bekanntzugeben.

Weitere Auskünfte über eine Einzelperson erteilen die Gemeindeverwaltungen bzw. Einwohnerkontrollen nur, wenn dies zur Identifizierung nötig ist (wenn etwa mehrere Personen mit gleichem amtlichem Namen, Vornamen und Geburtsdatum gibt) oder wenn es zur Nachforschung erforderlich ist (etwa wenn eine Person an einen anderen Ort umgezogen ist) und wenn die gesuchstellende Person ein berechtigtes Interesse glaubhaft macht (§ 3 Abs. 1 und 2 Anmeldungs- und Registergesetz, ARG, SGS 111)

Adresslisten (CHF 0.30 pro Adresse) werden nur für nicht kommerzielle Organisationen und Institutionen erstellt.
Bearbeitungsgebühr bei Postversand CHF 10.00.

Adressetiketten (CHF 0.30 pro Adresse).
Bearbeitungsgebühr bei Postversand CHF 10.00.

Einladungsschreiben für ausländische Gäste

Möchten Sie einen Gast aus dem Ausland einladen? Ihr Gast hat das Besuchervisum grundsätzlich bei der für seinen Wohnort zuständigen schweizerischen Auslandvertretung im Heimatland zu b…
Möchten Sie einen Gast aus dem Ausland einladen?

Ihr Gast hat das Besuchervisum grundsätzlich bei der für seinen Wohnort zuständigen schweizerischen Auslandvertretung im Heimatland zu beantragen.
Diese entscheidet, ob eine Garantieerklärung des Gastgebers erforderlich ist und händigt, wenn nötig, dem Gast das Formular aus.
Ihr Gast ergänzt das Formular und leitet es an die garantierende Person weiter.
Sie als Gastgeberin oder Gastgeber unterzeichnen die Garantieerklärung und kommen am Schalter der Einwohnerkontrolle vorbei.

Mit folgenden Unterlagen:
  • einen Zahlungsnachweis der letzten Mietzahlung
  • einen Zahlungsnachweis der Krankenkasse (ganze Familie)
  • eine Kopie der Lohnabrechnungen der letzten drei Monate
  • aktuelle Kontoauszüge sämtlicher Bank- und Postkonten

Mit diesen Unterlagen wird abgeklärt, ob die garantierende Person in der Lage ist, der eingegangenen Verpflichtung nachzukommen.
Das Formular wird anschliessend an das Amt für Migration weitergeleitet.

Handlungsfähigkeitszeugnis

Wenn Sie eine Bestätigung Ihrer Handlungsfähigkeit benötigen, dürfen Sie sich an die KESB (Kinder- und Erwachsenenschutzbehörde) in Muttenz, Tel. 061 599 85 70, birstal@kesb-bl.ch, wende…
Wenn Sie eine Bestätigung Ihrer Handlungsfähigkeit benötigen, dürfen Sie sich an die KESB (Kinder- und Erwachsenenschutzbehörde) in Muttenz, Tel. 061 599 85 70, birstal@kesb-bl.ch, wenden.

Heimatausweis

Ziehen Sie als Wochenaufenthalter/in in eine andere Gemeinde? Am Schalter der Einwohnerkontrolle erhalten Sie einen Heimatausweis, der bestätigt, dass Sie den zivilrechtlichen Wohnsit…

Ziehen Sie als Wochenaufenthalter/in in eine andere Gemeinde?

Am Schalter der Einwohnerkontrolle erhalten Sie einen Heimatausweis, der bestätigt, dass Sie den zivilrechtlichen Wohnsitz in unserer Gemeinde behalten, hier weiterhin stimmberechtigt und steuerpflichtig bleiben.

Der Ausweis wird im Normalfall für die Dauer eines Jahres ausgestellt, für Studentinnen und Studenten höchstens drei Jahre.

Lebensbescheinigung

Benötigen Sie für den Bezug einer Rente eine Bescheinigung, dass Sie noch am Leben sind? Sie erhalten die Lebensbescheinigung gegen Vorweisung eines Personalausweises direkt am Schalter…
Benötigen Sie für den Bezug einer Rente eine Bescheinigung, dass Sie noch am Leben sind?

Sie erhalten die Lebensbescheinigung gegen Vorweisung eines Personalausweises direkt am Schalter der Einwohnerkontrolle.

Lernfahrausweis

Das Gesuchsformular für die Ausstellung eines Lernfahrausweises können Sie beim Einwohnerdienst, dem kantonalen Polizeiposten oder der Motorfahrzeugkontrolle beziehen. Im Internet fin…

Das Gesuchsformular für die Ausstellung eines Lernfahrausweises können Sie beim Einwohnerdienst, dem kantonalen Polizeiposten oder der Motorfahrzeugkontrolle beziehen.

Im Internet finden Sie das Formular und weitere interessante Infos unter: https://www.baselland.ch/politik-und-behorden/direktionen/sicherheitsdirektion/motorfahrzeugkontrolle?searchterm=motorfahrzeugkontrolle

Wenn Sie das Formular ausgefüllt, bei einem Optiker oder Augenarzt einen Sehtest durchgeführt und den Fragekatalog beantwortet haben, lassen Sie Ihre Personalien von der Einwohnerkontrolle bestätigen. Die Person, welche den Antrag stellt, muss persönlich bei der Einwohnerkontrolle vorbeikommen.

Wir nehmen das vollständig ausgefüllte Gesuch mit einem farbigen Passfoto pro FZ-Kategorie und dem gültigen Nothelferausweis im Original (nicht älter als 6 Jahre) und Kopie IDK/Pass oder Ausländerausweis entgegen und lassen die Unterlagen der Motorfahrzeugkontrolle in Füllinsdorf zur Weiterbearbeitung zukommen.
Ihren Lernfahrausweis bekommen Sie dann direkt von der Motorfahrzeugkontrolle zugestellt.

Strafregisterauszug

Ein Strafregisterauszug kann direkt im Internet unter www.strafregister.admin.ch oder am Postschalter, z.B. auf der Post Aesch oder Reinach bezogen werden. Kosten: Fr. 20.00 Der Auszug…
Ein Strafregisterauszug kann direkt im Internet unter www.strafregister.admin.ch oder am Postschalter, z.B. auf der Post Aesch oder Reinach bezogen werden.

Kosten: Fr. 20.00

Der Auszug wird Ihnen innert ein paar Tagen per A-Post zugestellt.

Umschrieb ausländischer Führerausweis

Umschrieb ausländischer Führerausweis Sind Sie Inhaber/in eines ausländischen Führerausweises? Wenn Sie mehr als ein Jahr in der Schweiz wohnen, ist der schweizerische Führerauswei…

Umschrieb ausländischer Führerausweis

Sind Sie Inhaber/in eines ausländischen Führerausweises?

Wenn Sie mehr als ein Jahr in der Schweiz wohnen, ist der schweizerische Führerausweis erforderlich. Es kann jederzeit - also auch vor Ablauf der zwölfmonatigen Frist - ein Gesuch um Erteilung eines schweizerischen Führerausweises gestellt werden.

Die Bestätigung der Personalien ist bei uns kostenlos.

Das Formular für das Umschreiben des ausländischen Führerausweises können Sie persönlich, telefonisch, per Fax oder E-Mail bestellen oder von der Internetseite der Motorfahrzeugkontrolle herunterladen.

Füllen Sie das Gesuchsformular vollständig aus und führen Sie bei einem Optiker oder Augenarzt einen Sehtest durch. Danach lassen Sie Ihre Personalien beim Einwohnerdienst bestätigen.

Wir nehmen das vollständig ausgefüllte Gesuch, ein farbiges Passfoto, eine Kopie des Ausländerausweises und den ausländischen Führerausweis (Original) entgegen und lassen die Unterlagen direkt der Motorfahrzeugkontrolle (MFK) in Füllinsdorf zukommen.

Motorfahrzeugführer aus dem Ausland — baselland.ch

Unterschriftenbeglaubigungen

Mit der amtlichen Beglaubigung wird die Echtheit einer oder mehrerer Unterschriften auf einem Dokument bestätigt. Die Unterschriften sind entweder bei der Gemeindeverwaltung zu leisten o…
Mit der amtlichen Beglaubigung wird die Echtheit einer oder mehrerer Unterschriften auf einem Dokument bestätigt. Die Unterschriften sind entweder bei der Gemeindeverwaltung zu leisten oder bei der Gemeindeverwaltung zu anerkennen.

Die Beglaubigung sagt nichts über den Inhalt des unterzeichneten Dokumentes aus, z.B. ob der Unterzeichnende mit dem Inhalt einverstanden ist oder nicht. Dies im Unterschied zu der öffentlichen Beurkundung eines Vertrages oder einer Erklärung.

Diejenige Person, welche ihre Unterschrift beglaubigen lassen will, muss persönlich am Schalter der Einwohnerdienste vorsprechen und sich mit einem der folgenden Ausweispapiere ausweisen:

- Pass
- Identitätskarte
- Ausländerausweis
(gemäss Auskunft vom Handelsregisteramt)


Vergessen Sie nicht das Dokument, auf welchem die Beglaubigung angebracht werden soll, mitzunehmen.

Unterschriften von Personen die nicht anwesend sind, werden grundsätzlich nicht beglaubigt.

Wohnsitzbestätigung/Niederlassungsbescheinigung

Benötigen Sie für eine amtliche Angelegenheit oder zu einem anderen Zweck einen  Nachweis von Ihrem Wohnsitz? Wir stellen Ihnen gerne eine Wohnsitzbestätigung/Niederlassungsbescheini…
Benötigen Sie für eine amtliche Angelegenheit oder zu einem anderen Zweck einen  Nachweis von Ihrem Wohnsitz?

Wir stellen Ihnen gerne eine Wohnsitzbestätigung/Niederlassungsbescheinigung aus, welche Ihre Adresse und die Wohnsitzdauer in unserer Gemeinde bestätigt.

Sie können die Wohnsitzbestätigung/Niederlassungsbescheinigung entweder direkt persönlich am Schalter der Einwohnerdienste beziehen, online oder telefonisch bestellen.

Volljährige Personen müssen die Bescheinigung in jedem Fall persönlich bestellen (online, telefonisch oder am Schalter). Die ausgestellte Bestätigung kann jedoch auch von jemand anderem abgeholt werden.

Bei Postversand werden zusätzlich Fr. 10.-- Bearbeitungsgebühren verrechnet.

Zivilstandsausweise

Brauchen Sie einen Personenstandsausweis? Den Personenstandsausweis können Sie beim zuständigen Zivilstandsamt Ihres Heimatortes bestellen. https://www.baselland.ch/politik-und-behor…

Brauchen Sie einen Personenstandsausweis?

Den Personenstandsausweis können Sie beim zuständigen Zivilstandsamt Ihres Heimatortes bestellen.
https://www.baselland.ch/politik-und-behorden/direktionen/sicherheitsdirektion/zivilrechtsverwaltung/zivilstandsamt/infos-personen

Brauchen Sie einen Geburtsschein?

Den Geburtsschein erhalten Sie beim zuständigen Zivilstandsamt Ihres Geburtsorts. Sind Sie z.B. im Spital in Basel geboren, müssen Sie den Geburtsschein beim Zivilstandsamt Basel-Stadt, Rittergasse 11, 4010 Basel, bestellen.

https://www.bdm.bs.ch/Zivilstand/Weitere-Registerauszuege.html (Basel)

https://www.baselland.ch/politik-und-behorden/direktionen/sicherheitsdirektion/zivilrechtsverwaltung/zivilstandsamt/infos-geburt

Brauchen Sie einen Eheschein?

Den Eheschein können Sie beim zuständigen Zivilstandsamt Ihres Trauungsorts (Ziviltrauung) bestellen.

Brauchen Sie einen Familienschein?

Den Familienschein können Sie beim zuständigen Zivilstandsamt Ihres Heimatortes bestellen.
https://www.baselland.ch/politik-und-behorden/direktionen/sicherheitsdirektion/zivilrechtsverwaltung/zivilstandsamt

Brauchen Sie einen Todesschein?

Den Todesschein können Sie beim zuständigen Zivilstandsamt des Todesorts bestellen.