Planauflage Photovoltaik-Anlage Unterwerk Aesch
Das Plangenehmigungsverfahren richtet sich nach Art. 16ff. des Elektrizitätsgesetzes (EleG; SR734.0) und nicht nach dem kantonalen Raumplanungs- und Baugesetz. Die Gemeinde führt im Auftrag des Eidgenössischen Starkstrominspektorats die Planauflage durch.
Die Unterlagen können vom 18. August bis 16. September 2025 während den Öffnungszeiten auf der Gemeindeverwaltung (Hauptstrasse 29) eingesehen werden.
Allfällige Einsprachen sind schriftlich an das Eidgenössische Starkstrominspektorat ESTI, Planvorlagen, Luppmenstrasse 1, 8320 Fehraltorf zu senden.
Gemeinde Aesch