Hinweis zur Gestaltung von Gemeinschaftsgräbern und Urnen-Nischen
Gemäss § 22 Abs. 3 der Verordnung über das Bestattungswesen der Gemeinde Aesch sind beim Gemeinschaftsgrab und den Urnen-Nischen private Anpflanzungen sowie das Hinstellen von persönlichen Gegenständen nicht zulässig. Diese werden deshalb periodisch entfernt und hinter der Abdankungshalle deponiert. Dort können sie wieder mitgenommen werden. Es ist verboten:
- Töpfe, Körbe, Figuren oder ähnliches auf Rasen, Rabatten, Mauern oder Grabplatten zu stellen
- Fotos, Bilder, Zeichnungen oder ähnliches auf oder an der Grabplatte zu befestigen oder anzukleben
Wir bitten darum, allfällige zurzeit deponierten Gegenstände bis Dienstag, 14. Oktober 2025, zu entfernen.
Danke für die Kenntnisnahme und das Verständnis.
Gemeinde Aesch
Zugehörige Objekte
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Bestattungen |