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Hinweis zur Gestaltung von Gemeinschaftsgräbern und Urnen-Nischen

14. August 2025
Eine Mitteilung an Angehörige sowie Besucherinnen und Besucher des Friedhofs Aesch betreffend Grabpflege.

Gemäss § 22 Abs. 3 der Verordnung über das Bestattungswesen der Gemeinde Aesch sind beim Gemeinschaftsgrab und den Urnen-Nischen private Anpflanzungen sowie das Hinstellen von persönlichen Gegenständen nicht zulässig. Diese werden deshalb periodisch entfernt und hinter der Abdankungshalle deponiert. Dort können sie wieder mitgenommen werden. Es ist verboten:

  • Töpfe, Körbe, Figuren oder ähnliches auf Rasen, Rabatten, Mauern oder Grabplatten zu stellen
  • Fotos, Bilder, Zeichnungen oder ähnliches auf oder an der Grabplatte zu befestigen oder anzukleben

Wir bitten darum, allfällige zurzeit deponierten Gegenstände bis Dienstag, 14. Oktober 2025, zu entfernen.

Danke für die Kenntnisnahme und das Verständnis.

Gemeinde Aesch

Foto des Freidhof-Geländes mit blühenden Blumen

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