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Nachwuchs für Wildtiere – Leinenpflicht für Hunde ab 01.04.2025

30. März 2025
​​​​​​​Mit dem Frühling beginnt für die Wildtiere die Setz-, Brut- und Aufzuchtzeit ihres Nachwuchses. In dieser reagieren die Tiere in Wald und Feld sowie am Birsufer besonders anfällig auf Störungen.

Hunde müssen deshalb vom 01. April bis am 31. Juli 2025 im Waldgebiet und am Waldrand sowie am Birsufer an der Leine geführt und auf den Wegen gehalten werden.

Die Gemeindepolizei sowie der Ordnungsdienst der Gemeinde Aesch werden die Einhaltung der Leinenpflicht kontrollieren.

Verstösse gegen die Leinenpflicht können mit einer Busse von CHF 100.- geahndet werden. Die Exkremente der Hunde müssen überall umgehend eingesammelt und in einem Säcklein in den dafür bereitstehenden Robi-Dog-Behältern entsorgt werden. Wir danken für die Unterstützung.

Gemeindepolizei Aesch

Foto eines Leinenpflicht-Schildes