Erwahrung der Sozialhilfebehörde-Wahl
Innerhalb der vorgesehenen Frist von drei Tagen nach der ordentlichen Veröffentlichung der Ergebnisse der Wahl der Sozialhilfebehörde vom 22. September 2024 sind beim Regierungsrat Basel-Landschaft keine Einsprachen gegen die Wahlergebnisse eingegangen.
Somit konnte der Gemeinderat Aesch die Wahl der Sozialhilfebehörde an seiner Sitzung vom 22. Oktober 2024 – gemäss § 15 des kantonalen Gesetzes über die politischen Rechte – erwahren. Für die Amtsperiode vom 01. Januar 2025 bis zum 31. Dezember 2028 sind folgende Personen (alphabetische Reihenfolge) als Mitglieder der Sozialhilfebehörde gewählt und vom Gemeinderat erwahrt.
- Glatz-Imfeld Doris (neu)
- Hidber Christine (bisher)
- Römpp Harald (neu)
- Zumsteg Claudia (bisher)
Der Gemeinderat gratuliert allen Gewählten herzlich zu ihrer Wahl und wünscht ihnen alles Gute bei der Ausübung ihres Amtes.
Gemeinderat Aesch