Totalrevision FEB-Reglement: Start der öffentlichen Vernehmlassung
Der Gemeinderat möchte das Reglement über die familienergänzende Kinderbetreuung (FEB-Reglement) totalrevidieren und lädt zur öffentlichen Vernehmlassung via Online-Plattform ein.
Das bestehende Reglement über die familienergänzende Kinderbetreuung (FEB-Reglement) vom 25. Juni 2019 bedarf der Totalrevision. Zu den drei wichtigsten Verbesserungen gehören:
- Die umständliche Ermittlung des für die Subventionsberechnung massgebenden Einkommens wird einfacher.
- Die Subventionsbeiträge werden neu direkt an die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten und nicht an die Betreuungs-Institutionen ausbezahlt.
- Das starre und veraltete Beitragsmodell mit Absolutbeträgen in der Verordnung wird vereinfacht.
Unter anderem gestützt auf das FEB-Musterreglement des Kantons Basel-Landschaft hat der Gemeinderat den Entwurf eines totalrevidierten FEB-Reglements beschlossen.
Öffentliche Vernehmlassung
Die politischen Parteien sowie interessierte Personen sind eingeladen, im Rahmen des bis zum 29. September 2024 laufenden Vernehmlassungsverfahrens Rückmeldungen zum Reglemententwurf abzugeben.
Die öffentliche Vernehmlassung erfolgt über die Online-Mitwirkungsplattform der Gemeinde Aesch, zu finden unter www.mitwirkung.aesch.ch.
Der Gemeinderat wird nach dem 29. September 2024 die Rückmeldungen aus der Vernehmlassung auswerten und zuhanden der Gemeindeversammlung vom 09. Dezember 2024 eine entsprechende Vorlage ausarbeiten.
Für Ihre Rückmeldungen zum Entwurf des totalrevidierten FEB-Reglements danken wir Ihnen bereits im Voraus und freuen uns über Ihre Eingaben.
Gemeinderat Aesch