Fälligkeit der Gemeindesteuern bis Ende September
Bitte denken Sie bei Ihren Einzahlungen im September daran, auch die provisorischen Gemeindesteuern für das Jahr 2024 einzuzahlen. Diese sind am 30. September 2024 fällig. Für Beträge, die vor dem Fälligkeitstermin einbezahlt werden, gewährt die Gemeinde bis zum Fälligkeitstag einen Vergütungszins von 1.5 %.
Die Gemeinde erhebt keinen Verzugszins, wenn Sie die Vorausrechnung fristgerecht per 30. September 2024 einzahlen und den allfälligen Differenzbetrag spätestens bis 30 Tage nach Erhalt der definitiven Steuerrechnung begleichen. Ansonsten wird ein Verzugszins von 5.0 % erhoben.
Falls Sie für das Jahr 2024 noch keine Vorausrechnung erhalten haben, bitten wir Sie um eine telefonische oder schriftliche Mitteilung. Die definitive Veranlagung 2024 werden Sie im Verlauf des Jahres 2025 erhalten.
Einzahlungsscheine sind beim Bereich Finanzen, Fachbereich Rechnungswesen, Tel. 061 756 77 40, erhältlich. Allen Steuerpflichtigen, die ihre Steuern bereits bezahlt haben, danken wir herzlich.
Fachbereich Steuern